Ab diesem Zeitpunkt können hingegen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht. Das ermöglicht ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe.
Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hatten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden.
„Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patientinnen und Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (12. Mai) in Stuttgart. In den Impfzentren gelte weiterhin für alle Impfstoffe die Priorisierung. Voraussichtlich ab Anfang Juni wird auch dort eine Aufhebung der Priorisierung möglich sein.
Impfzentren impfen nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen
Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen. „Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Lucha weiter.
Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr. Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht (KRITIS-Liste).
Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen. Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind. Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben. Eine vollständige Liste der impfberechtigten Personengruppen findet sich auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration (siehe Links).
Impfen kommt gut voran
Rund ein Drittel aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger haben schon mindestens eine erste Impfung erhalten. Von den über 60-Jährigen sind fast 70 Prozent geimpft. Neben der Impfung in den Impfzentren sind die Impfungen in den Hausarztpraxen hinzugekommen. Dass man impfberechtigt ist, heißt zwar weiterhin nicht, dass auch direkt ein Termin gebucht werden kann, denn die Nachfrage übersteigt nach wie vor das Angebot deutlich. Doch die Impfungen in Baden-Württemberg gehen erfolgreich voran, die Zahlen zeigen das. Deshalb ist es folgerichtig, die nächste Stufe innerhalb der Priorisierung 3 zu öffnen, und weiteren Menschen den Zugang zu ermöglichen. Ab Juni werden die Impfstoffmengen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal steigen, dann werden auch Betriebsärztinnen und -ärzte nach und nach in das Impfen einbezogen. Baden-Württemberg setzt sich gegenüber dem Bund weiter dafür ein, dass auch die Impfzentren mehr Impfstoff erhalten, so dass sie endlich unter Volllast arbeiten und noch mehr Termine anbieten können (siehe Artikel zum Thema).