Leserbrief zum Thema „Kletterparks in Pandemiezeit“: Manche öffnen, andere dürfen nicht

Leserbrief zum Thema „Kletterparks in Pandemiezeit“: Manche öffnen, andere dürfen nicht. Foto: pm

Auf luftigen Wegen zwischen den Bäumen. Foto: pm

Durlacher.de-Partner Jochen Brischke vom Waldseilpark Karlsruhe reicht Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein.

„Wir befinden uns zweifelsohne in einer besonderen Situation, die gegenseitige Rücksichtnahme und auch gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Dennoch sind manche Schritte auf für uns nicht ganz nachvollziehbar. Kletter- und Boulderhallen dürfen in Baden-Württemberg öffnen, Kletterparks an der frischen Luft aber nicht, weil sie als Freizeit- und nicht als Sporteinrichtung eingestuft werden. In ganz Baden-Württemberg? Nein! Verschiedene Kletterparks im Land dürfen öffnen, weil sie von ihrem zuständigen Ordnungsamt als weitläufige Sportanlage gewertet werden.

Das Karlsruher Ordnungsamt folgt dieser Argumentation nicht und untersagt dem Waldseilpark Karlsruhe die Öffnung – trotz Hygienekonzept. Jochen Brischke, Betreiber des Waldseilparks Karlsruhe und gleichzeitig Vorstand im IAPA, einem der zwei großen Dachverbände der Seilgarten-Betreiber, setzt sich nun für einheitliche Regeln ein. Aus diesem Grund hat er Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da wir nicht nachvollziehen können, warum bei gleicher Sachlage die Ordnungsämter unterschiedlich entscheiden. Wir halten uns selbstverständlich an die geltenden Rechte und bereiten uns gleichzeitig auf eine Öffnung vor – mit allen Vorkehrungen, welche die Pandemie nötig macht. Es geht hier nicht nur um die Bewegung an der frischen Luft, die wir bieten wollen.

Es geht um unsere Existenz!

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Waldseilpark Karlsruhe

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