Naturschutzgebiete: Bei Osterausflügen in die Natur hat die große biologische Vielfalt Vorrang

Direkt vor der Haustür: Im Oberwald befindet sich das Naturschutzgebiet „Erlachsee“. Foto: cg

Direkt vor der Haustür: Im Oberwald befindet sich das Naturschutzgebiet „Erlachsee“. Foto: cg

Frische Luft tanken und den Frühling genießen: Die Osterfeiertage nutzen viele Bürgerinnen und Bürger für Ausflüge in die Natur.

Ob ein Spaziergang oder eine Fahrradtour, Naturschutzgebiete sind im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe beliebte Ziele. Knapp drei Prozent der Fläche des Regierungsbezirks sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen. „Auf dieser vergleichsweise kleinen Fläche finden jedoch zahlreiche seltene Tiere und Pflanzen ihren Lebensraum. Für Naturliebhaber und Ausflügler heißt es daher: Rücksicht nehmen, denn in den Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang“, so Daniel Raddatz, Referatsleiter des Naturschutzreferats des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Zusammen mit seinen Mitarbeitenden kümmert er sich um die insgesamt 230 Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk und bittet „alle Bürgerinnen und Bürger durch umsichtiges Verhalten, beim Erhalt der biologischen Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt mitzuhelfen“.

Naturschutzgebiets-Knigge

Als kleine Orientierung kann folgender „Naturschutzgebiets-Knigge“ dienen.

  • Informieren Sie sich über die Schutzgebiets-Grenzen (siehe Links)
  • Orientieren Sie sich am offiziellen Wegenetz und bleiben Sie auf den Wegen. Ignorieren Sie Trampelpfade.
  • Suchen Sie außerhalb von Naturschutzgebieten ein nettes Plätzchen zum Picknicken. Rasten Sie in Naturschutzgebieten nur auf den aufgestellten Bänken.
  • Leinen Sie Ihren Hund an.

Welches Naturschutzgebiet liegt in meiner Nähe?

Der Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) stellt Informationen zu den einzelnen Naturschutzgebieten zur Verfügung. Auf Landkarten sind die Gebiete in jeder Gemeinde leicht zu finden (siehe Links). Weitere Informationen zu den Verordnungen der Naturschutzgebiete gibt es im Schutzgebietsverzeichnis der LUBW. Im Publikationsshop der LUBW stehen Faltblätter und Broschüren zum Download zur Verfügung (siehe Links).

Wie erkenne ich, dass ich in einem Naturschutzgebiet bin?

Um die Naturschutzgebiete vor Ort zu erkennen, sind sie mit Schildern gekennzeichnet. Die Beschilderung der Naturschutzgebiete wird regelmäßig erneuert. Das dreieckige Naturschutzgebietsschild mit einer grünen Umrandung ist das allgemein gültige Erkennungszeichen an den Wegen. Insgesamt sind die Naturschutzgebiete mit über 3.000 Schildern im Regierungsbezirk gekennzeichnet.

Um über die besondere Vielfalt der Naturschutzgebiete vor Ort zu informieren werden vom Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums außerdem Informationstafeln aufgestellt. Auf der Gebietskarte ist hier auch stets eine Wanderroute auf den offiziellen Wegen vorgeschlagen. Dieses Jahr werden für ein Dutzend Naturschutzgebiete neue Informationstafeln erstellt und im Herbst aufgestellt. Zudem hat der Landschaftspflegetrupp des Naturschutzreferats in den letzten Tagen zahlreiche Schilder erneuert und ergänzt.

Weitere Informationen

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist. Sie können auch wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden in Naturschutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Der Schutz der Natur mit ihren Tieren und Pflanzen hat oberste Priorität. Daher unterliegen Naturschutzgebiete gemäß dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz einem strengen Schutz. Für jedes Naturschutzgebiet werden von den Naturschutzbehörden an den vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg eigene Rechtsverordnungen erlassen. Das Zuwiderhandeln gegen die Regeln im Naturschutzgebiet wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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19.04.2020 | Oberwald und Erlachsee

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