Corona-Stipendien: Insgesamt 15 Millionen Euro für Künstler

In der Werkstatt des Durlacher Bildhauers Edgar Müller. Foto: cg

In der Werkstatt des Durlacher Bildhauers Edgar Müller. Foto: cg

Das Land vergibt Projektstipendien an freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Damit sollen Kulturschaffende dabei unterstützt werden, dass sie ihre Arbeit fortsetzen und mit Blick auf die Zukunft weiterentwickeln können. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Ab dem 31. März 2021 können sich freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler aller Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. „Gerade jetzt, wo wir Kunst und Kultur zur Bewältigung unserer persönlichen inneren, aber auch der gesellschaftlichen Krise so dringend brauchen, ist das Kulturleben weiterhin massiv wegen der Pandemie eingeschränkt. Wir arbeiten mit ganzer Kraft daran, unsere reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg durch diese schwierige Zeit zu bringen. Mit unserem Stipendienprogramm geben wir Künstlerinnen und Künstlern in dieser schwierigen Phase eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer.

Spartenoffene Projektstipendien

Mit den spartenoffenen Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2021 15 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren.

Weitere Informationen

Bewerbungen über Online-Portal

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden auch offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten (siehe Links).

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06.09.2019 | DURLACH ART

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