Vorbereitungen zur Landtagswahl sind beim städtischen Wahlamt planmäßig gelaufen

Wahlgang mit besonderen Vorkehrungen in diesem Jahr (Symbolbild). Foto: cg

Wahlgang mit besonderen Vorkehrungen in diesem Jahr (Symbolbild). Foto: cg

Am 14. März 2021 sind in der Fächerstadt 206.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.

Die Vorbereitungen zur Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg sind im Wahlamt der Stadt Karlsruhe planmäßig gelaufen. An diesem Sonntag, 14. März 2021, sind laut Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein etwa 206.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher - und damit 1.000 Wahlberechtigte mehr als 2016 - aufgerufen, zu entscheiden, wer aus den Karlsruher Wahlkreisen 27 und 28 künftig im Landtag vertreten sein wird. Wahlberechtigt sind nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kein Wahlrecht besteht für aus Baden-Württemberg ins Ausland oder in ein anderes Bundesland verzogene Personen. Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht wahlberechtigt.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen, sondern 70 unterschiedliche Stimmzettel.

Auch gibt es bei der Landtagswahl keine Landeslisten von Parteien. Auf den Stimmzetteln sind die Parteien nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Landtagswahl, dann die weiteren Parteien in der alphabetischen Reihenfolge aufgeführt. Die Wahlvorschläge sind landesweit einheitlich nummeriert.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die für einen Wahlvorschlag abgegeben werden kann. Die Stimmabgabe erfasst auch eine von den Parteien nominierte Ersatzbewerberin oder nominierten Ersatzbewerber. Diese rücken bei einem späteren Ausscheiden der gewählten Erstbewerberin oder des Erstbewerbers aus dem Landtag an dessen beziehungsweise deren Stelle.

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Als Tasthilfe zum Einlegen des Stimmzettels in die Schablone ist eine Lochung in der oberen rechten Ecke des Stimmzettels vorhanden. Ebenso besteht für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Person ihres Vertrauens zu bedienen. Dabei kann die Hilfsperson auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Hilfeleistungen sind auf eine rein "technische", das heißt unterstützende Hilfestellung beschränkt. Eine Hilfe beim Fassen des Willensentschlusses ist unzulässig.

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin oder des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig. Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist und so in die Wahlurne zu werfen.

In beiden Wahlkreisen insgesamt 28 Bewerbungen

Im Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) stehen 15 Wahlvorschläge mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung: Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Dr. Rahsan Dogan (CDU), Dr. Paul Schmidt (AfD), Dr. Anton Huber (SPD), Norman Gaebel (FDP), Christina Zacharias (DIE LINKE), Dirk Uehlein (ÖDP), Dr. Bernd Föhr (Die PARTEI), Rena Thormann (FREIE WÄHLER), Daniela Schlittenhardt (Bündnis C), Alexander Buchfink (dieBasis), Saskia Knispel de Acosta (KlimalisteBW), Sven Haiber (Die Humanisten), Philippe Sebastian (W2020) und Fabian Gaukel (Volt). Im Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II (West) kann zwischen 13 Wahlvorschlägen gewählt werden: Alexander Salomon (GRÜNE), Katrin Schütz (CDU), Rouven Stolz (AfD), Meri Uhlig (SPD), Patrik Mahlke (FDP), Anna-Maria Jahn (DIE LINKE), Eike Zimpelmann (ÖDP), Joshua Stock (Die PARTEI), Rena Thormann (FREIE WÄHLER), Dominik Langer (die Basis), Markus Schmoll (KlimalisteBW), Dr. Andreas Schäfer (Die Humanisten) und Michael Vogtmann (Volt).

Wichtige Informationen für die Wählerinnen und Wähler

Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Eine Ausnahme besteht für Personen, die im Besitz eines Wahlscheins sind. Wer einen solchen vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein hat, kann an der Abstimmung durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlkreises - entweder Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) oder Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II - teilnehmen.

Von 8 bis 18 Uhr sind am Wahlsonntag die Wahllokale geöffnet. Insgesamt sind rund 1.500 private wie städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich in den beiden Karlsruher Wahlkreisen im Einsatz. Die Wahlkreise sind in 110 Briefwahlbezirke und 100 Urnenwahlbezirke aufgeteilt.

Die Wahlberechtigten können ihren Wahlbezirk und das zugeteilte Wahllokal aus der bis zum 21. Februar 2021 zugestellten Wahlbenachrichtigung entnehmen. Ebenfalls kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden ob das zugeteilte Wahllokal mit dem Rollstuhl zugänglich ist

Wichtig: Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich ausweisen zu können. Darüber hinaus kann der zugeteilte Wahlraum unter Angabe der Wohnanschrift auch über den Wahllokalfinder im Internet unter www.karlsruhe.de/wahllokal abgerufen werden. Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler erfahren dort außerdem, ob dieser Wahlraum barrierefrei zugänglich ist bzw. welche anderen Wahlgebäude ihres Wahlkreises dieses Kriterium erfüllen.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger zunächst den Stimmzettel ihres Wahlkreises zur Landtagswahl. Diesen Stimmzettel füllt die Wählerin/der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Landtagswahl 2021 gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel noch in der Wahlkabine so falten, dass beim Weg zur Urne und bei der Stimmabgabe nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde.

Letzte Möglichkeit zur Briefwahl

Das zentrale Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, hat am Freitag, 12. März, noch bis 18 Uhr geöffnet. Dort haben die Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Unbedingt zu beachten ist, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, 14. März, bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr im Wahlamt, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe, eingeworfen sein müssen.

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 13. März 2021, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.

Trotz der Pandemie wird Urnenwahl ermöglicht

Auch wenn die Zahl der Urnenwahlräume deutlich reduziert wurde, und zwar von 187 auf 100 Wahlbezirke, wird flächendeckend im Karlsruher Stadtgebiet die Urnenwahl ermöglicht. Die Reduzierung wurde notwendig, da mit hohen Briefwahlantragszahlen gerechnet wurde.

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Das Wahlamt weist dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen, in welchem Urnenwahlgebäude sich der Wahlraum für den Wahlberechtigten befindet. Die Änderungen der zugewiesenen Wahlräume wirken sich über das komplette Stadtgebiet aus. Grundsätzlich wirkt sich diese Reduzierung vor allem auf die Anzahl der Wahlräume in einem Wahlgebäude aus. Künftig sind in einem Gebäude höchstens zwei Wahlräume untergebracht, bisher waren es bis zu fünf gewesen. Die Reduzierung wurde notwendig, um beispielsweise in Schulgebäuden mit sonst hintereinander liegenden Wahlräumen an einem Flur, mehrere Warteschlangen nebeneinander zu vermeiden.

Dennoch kommt es vor, dass aus organisatorischen und wahlrechtlichen Gründen Wahlberechtigte nun ein anderes Wahlgebäude für den Urnenwahlgang aufsuchen müssen. Hat sich das Wahlgebäude gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Gebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.

Urnenwahlgang unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung besteht die Pflicht, für alle Wahlberechtigten beim Wahlgang, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder aufgrund eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Im Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Abstände in den Warteschlangen und bietet das Desinfizieren der Hände mit einem Spender an.

Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabinen in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, Folgendes mitzubringen: Wahlbenachrichtigung, Personalausweis, Reisepass, Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Kugelschreiber.

Personen, die selbst in den letzten 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter Quarantäne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht 14 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen.

Bei auftretender Krankheit oder Quarantäne-Anordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, am Samstag, 13. März, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Quarantäne-Anordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen, diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht.

Der Gemeindewahlleiter Dr. Albert Käuflein appelliert nochmals an alle Wählerinnen und Wähler, die am Sonntag ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Kein Wahlabend im Rathaus / Ergebnisse im Internet

Aufgrund der derzeitigen Infektionsschutzbestimmungen kann im Rathaus bei diesem Wahlgang leider kein Wahlabend stattfinden. Die Öffentlichkeit kann jedoch online das Einlaufen der Ergebnisse aus den Karlsruher Wahlbezirken getrennt nach den beiden Wahlkreisen 27 und 28 unter einem Link auf der Homepage www.karlsruhe.de mit verfolgen. Mit ersten Ergebnissen einzelner Karlsruher Wahlbezirke kann ab 19 Uhr gerechnet werden. Nachdem alle 100 Urnenwahlbezirke sowie die 110 Briefwahlbezirke ihr jeweiliges vorläufiges Ergebnis an das Wahlamt übermittelt haben, wird Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein das vorläufige amtliche Endergebnis für die beiden Karlsruher Wahlkreise voraussichtlich gegen 21. 30 Uhr feststellen. Dieses ist dann auch im Internet abrufbar.

Weitere Informationen

Sonderseite: Landtagswahl 2021

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