Noch diese Woche werden die letzten Zweitimpfungen in Pflegeeinrichtungen abgeschlossen, sodass alle Heime im Stadtkreis Karlsruhe mit Impfungen versorgt sind. Die MIT beginnen im Rahmen dieser frei werdenden Kapazitäten dann damit, Menschen mit erster Priorisierung in der Tagespflege und anschließend auch im Betreuten Wohnen zu impfen.
Termine für die Impfzentren können entweder telefonisch (116117) oder online über die Hotline des Landes gebucht werden. Der Impfstoff AstraZeneca wird nun auch für Personen über 64 Jahre empfohlen. Dies hat zur Folge, dass das Land mit Wirkung zum 9. März 2021 nun alle Personen der hohen Priorität (§3 CoronaImpfV) zur Impfung zugelassen hat und dass aktuell wieder mit einer sehr hohen Nachfrage nach freien Terminen zu rechnen ist.
Geplant ist, dass am Mittwoch und Samstag wieder neue Termine ins Buchungssystem eingepflegt werden.
Weitere Menschen sind in Baden-Württemberg impfberechtigt
Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren. Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:
- 16 bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen).
- Alle Personen ab 70 Jahren.
- Alle Menschen ab 65, die nach §3 der Bundesimpverordnung impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).
Aufgrund der bisher geltenden Altersbeschränkung von AstraZeneca bis einschließlich 64 Jahren und des Mangels der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die für Menschen aus der ersten Priorität reserviert werden mussten, konnten diese Personengruppen bisher noch nicht zum Zuge kommen. Bei der Terminvergabe ist jedoch weiterhin Geduld gefragt. Durch die neue Regelung sind nun rund 1,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zusätzlich impfberechtigt, der Impfstoff ist jedoch im März weiterhin knapp. Erst im Verlauf des zweiten Quartals wird sich die Situation durch deutlich wachsende Impfstofflieferungen entspannen. Es besteht keine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff.
AstraZeneca-Impfstoff für über 65-jährige zugelassen
„Ich bin sehr froh, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der neuen breiten Datenlage AstraZeneca nun auch für Menschen ab 65 Jahren empfehlen kann. Wir setzen das in Baden-Württemberg sofort um: Von nun an können auch Menschen ab 65 Jahren, die nach § 3 der Impfverordnung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, geimpft werden und Termine vereinbaren. Dass über 70-Jährige, viele Menschen mit Vorerkrankungen wie Krebs oder einer Organtransplantation und genauso Hebammen, Erzieher und Lehrerinnen ab 65 Jahren geimpft werden können, war mir ein großes Anliegen, und ich bin froh, dass es durch die neue Empfehlung der STIKO nun endlich möglich wird“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am 9. März in Stuttgart.
Die neue Corona-Impfverordnung des Bundes soll an diesem Donnerstag (11. März 2021) offiziell in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern zugestanden, schon jetzt die Terminvergabe für die neuen Impfberechtigten zu starten. Die Impfzentren und Callcenter wurden entsprechend darüber informiert.