„Inklusion ist nicht verhandelbar“ – Barrierefreier Ausbau der Turmbergbahn gefordert

Die Turmbergbahn soll erneuert und bis hinab zur B3 verlängert werden. Foto: cg

Die Turmbergbahn soll erneuert und bis hinab zur B3 verlängert werden. Foto: cg

In einer gemeinsamen Presseerklärung setzen sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Karlsruhe und die Kommunale Behindertenbeauftragte für den barrierefreien Ausbau der Turmbergbahn ein.

Seit mehr als 10 Jahren regelt die UN-Behindertenrechtskonvention die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bundes- und Landesgesetze gestalten die Konvention aus, unzählige Verordnungen auf lokalen Ebenen konkretisieren die Vorgaben. Vielerorts wird noch immer – und aktuell ganz besonders im Rahmen der Planungen für die Verlängerung der Turmbergbahn – über Maßnahmen zur Barrierefreiheit und deren Ausgestaltung diskutiert, verhandelt oder der Anspruch gar in Frage gestellt. Barrierefreiheit ist die Grundlage für eine gute und funktionierende inklusive Gesellschaft. Dazu gehört unter anderem die freie und unabhängige Möglichkeit des Zugangs zu Orten und Einrichtungen.

Verlängerung der Turmbergbahn

Die Verlängerung der Turmbergbahn bedeutet dabei eine große Verbesserung der Barrierefreiheit – wenn zunächst auch nur punktuell. Aber der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe schreitet weiter voran und es ist absehbar, wann die Endhaltestelle der Linie 1 dann ebenfalls den barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglicht und sich dann eine weitere „Lücke“ schließt. Die in Leserbriefen geforderten Sonderlösungen wie Shuttle-Dienste sind nicht inklusiv, weil die Nutzergruppe wieder besonders behandelt wird. Es erfordert Terminabsprachen, freie Kapazitäten von Fahrdiensten und es gibt wenig bis keine terminliche Flexibilität. Inklusion bedeutet eben nicht Sonderbehandlungen und extra organisatorische Strukturen.

Auch die Aussage über die Rentabilität der Verlängerung, für eine „Handvoll von Behinderten...“ hat nichts mit einem inklusiven Gedanken gemeinsam. In Deutschland leben rund 10 % der Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Karlsruhe liegt dabei genau im Bundesdurchschnitt (Schwerbehindertenstatistik 2017). Außerdem profitieren viel mehr Menschen von der Barrierefreiheit, Familien mit Kindern, Kinderwagen, Senioren, denen das Gehen schwer fällt auch ohne Behinderung oder Menschen die vorübergehend aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mobil sind. Eine Aufrechnung der Kosten/Nutzen ist nicht im Sinne von Inklusion, denn es soll ja jeder dabei sein können. Die Anbindung der Turmbergbahn an das öffentliche Nahverkehrsnetz erweitert den Radius der Mobilität letztendlich für alle gleichermaßen.

Über Technik, Design und Ausstattung lässt sich sicherlich trefflich streiten – nicht aber über das Ziel, die Bahn allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gästen gleichermaßen zugänglich zu machen und dadurch ein Naherholungsgebiert zu erschließen. Wir sprechen hier klar für alle Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die sich nichts mehr wünschen, als frei, flexibel und selbstorganisiert ihre Freizeit zu gestalten – auf dem Turmberg oder anderswo.

Ulrike Wernert
Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe

Artur Budnik
Vorstand Beirat für Menschen mit Behinderungen

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