In der bekannten, häuslichen Umgebung versorgt und gepflegt zu werden ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Eine Form der Unterstützung ist die sogenannte „24h-Betreuung“, oftmals durch osteuropäische Haushaltshilfen. Aufgrund des kürzlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts ist diese Form der Unterstützung aktuell in der Diskussion.
Die Beschäftigung solcher Haushaltshilfen ist rechtlich allerdings nicht einfach. In ihrem Vortrag stellt Referentin Ute Coulmann, Rechtsanwältin, Mediatorin und Dozentin für Gesundheitsberufe, die legalen Möglichkeiten der „24h-Betreuung“ vor. Sie bespricht die verschiedenen Anstellungs- und Vermittlungsmöglichkeiten und gibt praktische Tipps, wie Fallstricke vermieden werden können.