Weiterführende Schulen: mehr Verbindlichkeit und Transparenz beim Übergangsverfahren

Der Grundschulempfehlung soll zukünftig mehr Verbindlichkeit zugeschrieben werden. Foto: cg

Der Grundschulempfehlung soll zukünftig mehr Verbindlichkeit zugeschrieben werden. Foto: cg

Rund 92.600 Schüler besuchten im vergangenen Schuljahr zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung eine Grundschule. Die Übergangsquoten auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2020/2021 haben sich im Vergleich mit den Vorjahren nur geringfügig verändert.

Insgesamt besuchten rund 92.600 Schülerinnen und Schüler im vergangenen Schuljahr zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung eine Grundschule. Gegenüber dem vorherigen Schuljahr waren dies etwa 1.000 Schülerinnen und Schüler mehr (1,1 Prozent).

Dabei haben sich die Übergangsquoten auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2020/2021 im Vergleich mit den Vorjahren nur geringfügig verändert.Von den rund 92.600 Schülerinnen und Schülern entschieden sich 42,5 Prozent für den Übergang auf ein Gymnasium. Das sind 0,8 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. 34,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler entschieden sich für die Realschule, was einem Rückgang von 0,1 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Quote der Übergänge an die Haupt- und Werkrealschulen ist zu diesem Schuljahr leicht gestiegen. 6,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler haben sich für diese Schulart entschieden. Die Quote liegt damit 0,3 Prozentpunkte über der des Vorjahres. Bei den Gemeinschaftsschulen liegt die Übergangsquote bei 13,6 Prozent. Damit ist auch diese Quote gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte leicht gestiegen.

„Unsere Maßnahmen zur Stärkung der Haupt- und Werkrealschulen zahlen sich aus. Dort stabilisiert sich die Übergangsquote erfreulicherweise weiter“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie verweist auf Maßnahmen wie die Stärkung der Berufsorientierung und das Pilotprojekt zur Förderung der Basiskompetenzen in Klasse 5. Sie bilanziert: „Es ist sehr positiv, dass die Übergangsquoten insgesamt stabil bleiben. Das erleichtert allen Schularten das Arbeiten.“ Auch die leichte Zunahme bei den Gemeinschaftsschulen sei eine erfreuliche Entwicklung: „Im kommenden Schuljahr werden gleich an vier weiteren Gemeinschaftsschulen gymnasiale Oberstufen eingerichtet. Das sind gute Nachrichten und zeigt auch die Wertschätzung gegenüber der Gemeinschaftsschule. Diese zusätzlichen Angebote stärken unsere Schullandschaft und unsere Bildungsvielfalt in Baden-Württemberg.“

Übergänge 2020 in Verbindung mit den Grundschulempfehlungen

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Gemeinschaftsschule wechselten, hatten 65,3 Prozent (Vorjahr: 65,0 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 25,7 Prozent (Vorjahr: 26,3 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Realschule und 9,0 Prozent (Vorjahr: 8,7 Prozent) eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Beim Übergang auf das Gymnasium brachten 1,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler (genau wie im Vorjahr) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule mit, 10,3 Prozent der Schüler (Vorjahr: 10,1 Prozent) kamen mit einer Empfehlung für die Realschule und 88,6 Prozent (Vorjahr 88,8 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Realschule wechselten, hatten 23,7 Prozent (Vorjahr: 23,8 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 55,8 Prozent (Vorjahr: 56,6 Prozent) eine Empfehlung für die Realschule und 20,5 Prozent (Vorjahr: 19,5 Prozent) eine Empfehlung für das Gymnasium.

Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Werkreal-/Hauptschule entschieden hatten, kamen mit folgenden Empfehlungen: 92,1 Prozent (Vorjahr: 92,3 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 6,9 Prozent (Vorjahr: 6,7 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Realschule und 1,0 Prozent (gleicher Wert im Vorjahr) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium.

Mehr Verbindlichkeit und Transparenz im Übergangsverfahren

Das Kultusministerium arbeitet außerdem weiterhin daran, mehr Verbindlichkeit und Transparenz beim Übergangsverfahren zu schaffen. „Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung war nicht durchdacht und erschwert allen Schularten die pädagogische Arbeit“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Diese Rückmeldung komme häufig aus der Praxis. Sie fügt an: „Aus diesem Grund arbeiten wir bereits seit längerem an einem umfassenden Gesamtkonzept für die Übergabe von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen.“ Dabei gehe es nicht darum, die Eltern zu entmündigen. Sondern man wolle den weiterführenden Schulen wieder mehr Informationen über die Schülerinnen und Schüler geben, die bei ihnen ankommen. „Wir wollen die Verbindlichkeit stärken, die Beratung ausbauen und wir brauchen eine durchgängige Beobachtung des einzelnen Schülers“, so Eisenmann. Dies soll die Lehrkräfte an allen weiterführenden Schulen unterstützen und der Grundschulempfehlung auch wieder mehr Verbindlichkeit geben.

Von den Schülerinnen und Schüler mit Grundschulempfehlung erhielten insgesamt:

  • 24,4 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule oder die Gemeinschaftsschule,
  • 28,5 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule, die Realschule oder die Gemeinschaftsschule und
  • 47,1 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule.

Weitere Informationen

Zum kommenden Schuljahr 2021/2022 können vier weitere Gemeinschaftsschulen im Land eine gymnasiale Oberstufe einrichten. Mit dabei ist auch die Drais-Gemeinschaftsschule Karlsruhe. Damit können Schülerinnen und Schüler künftig an insgesamt acht öffentlichen Gemeinschaftsschulen ihr Abitur ablegen.

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