Impfstoffmangel: ZIZ und KIZ geschlossen bis 7. Februar

Zentrales Impfzentrum (ZIZ) Messe Karlsruhe. Foto: cg

Zentrales Impfzentrum (ZIZ) Messe Karlsruhe. Foto: cg

Obwohl Infrastruktur und Organisation seit Ende Dezember zuverlässig zur Verfügung stehen, schränkt der Impfstoffmangel als limitierender Faktor die Aktivität der Karlsruher Impfzentren (ZIZ Messe Karlsruhe, KIZ Schwarwaldhalle) empfindlich ein.

Die Lage bleibt weiterhin sehr dynamisch, was die Terminplanung und -vergabe oft nur kurzfristig möglich macht.

Derzeit (Stand 29. Januar 2021) ist klar: Im Impfzentrum Messe Karlsruhe (ZIZ) und durch Mobile Impfteams (MIT) finden bis 31. Januar täglich Erst- und Zweitimpfungen statt. Insgesamt werden etwa 1.100 Dosen pro Tag verimpft. Aufgrund des Impfstoffmangels müssen jedoch danach sowohl ZIZ als auch KIZ vom 1. bis 7. Februar geschlossen bleiben. Wie geplant fahren hingegen die MIT durchgehend weiter und führen täglich Erst- und Zweitimpfungen durch. In Summe 300 pro Tag.

Derzeit keine Termine für KIZ und ZIZ

Das ZIZ öffnet voraussichtlich wieder ab dem 8. Februar und verabreicht dann täglich Erst- und Zweitimpfungen. In Abhängigkeit von der Impfstoffverfügbarkeit wird mit 500 bis 800 Impfungen pro Tag geplant. Das KIZ öffnet voraussichtlich ab dem 12. Februar zwei Mal wöchentlich und führt jeweils rund 300 Erstimpfungen pro Tag durch. Ab dem 17. März beginnen die Zweitimpfungen. Dann verimpft das KIZ nach aktueller Planung zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Erst-Dosen und zwei Mal wöchentlich jeweils 300 Zweit-Dosen.

Wichtig für KIZ und ZIZ ist, dass nur diejenigen geimpft werden können, die zuvor einen Termin vereinbart haben und dass ausschließlich diejenigen impfberechtigt sind, die laut Impfverordnung des Bundes in die Kategorie „höchste Priorität“ fallen. Dazu zählen alle Menschen über 80 Jahre und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende, die in Pflegeheimen, Intensiv- und Covid-Stationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und vergleichbaren Bereichen wie etwa Dialysezentren, ambulante Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten.

Nicht zu dieser Gruppe zählen etwa Personen, die durch entsprechende Vorerkrankungen das Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufes tragen, auch wenn sie dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen können. Diese Personen fallen in die Kategorie „hohe Priorität“ und sind damit aktuell noch nicht impfberechtigt. Konkrete Informationen hierzu finden sich unter anderem in den FAQ zu Impfzentren auf der Webseite des Landes (siehe Links).

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