Wenn im Frühjahr die Gärten wieder auf Vordermann gebracht werden, finden Forstleute und städtische Mitarbeitende vermehrt Gartenabfälle wie Zweige, Blätter und Rasenschnitt auf zahlreichen öffentlichen Flächen wie Waldrändern, an Wegen und auf Wiesen. Diese Art der Entsorgung ist illegal, wenngleich viele Gärtnerinnen und Gärtner der Auffassung sind, dass es sich um natürlich abbaubares Material handelt. Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall, welcher nicht auf öffentlichen Flächen abgelagert werden darf. Es drohen sogar hohe Bußgelder.
Veränderung der natürlichen Vegetation
Das Verbot habe gute Gründe, erläutert das städtische Umweltamt, Gartenabfälle reicherten die Vegetationsflächen nicht nur übermäßig mit Nährstoffen an, sie führten auch zu einer teilweise massiven Veränderung der natürlichen Vegetation. Infolge dessen sei festzustellen, dass in den eng mit Siedlungsflächen verzahnten Wäldern keine oder kaum blütenreiche Waldmäntel oder Säume vorhanden sind. Häufig fänden sich hier einheitliche Kratzbeerbestände oder Gartenpflanzen, zum Nachteil der Biodiversität und der Insektenvielfalt.
Nicht heimischer Kirschlorbeer bereitet Probleme
Besonders sticht dabei der nicht heimische Kirschlorbeer hervor, der mittlerweile als invasiver Neophyt eingestuft ist und in kurzer Zeit die Naturverjüngung im Wald unterbinden kann. Da die Blätter und Samen giftige Blausäure enthalten, verrotten seine Pflanzenteile sehr schlecht bis gar nicht. Auch Gras- und Grünschnitt schadet anderen Pflanzen und der verrottende Abfall belastet zudem Boden und Grundwasser.