Medizinische Masken im ÖPNV sind ab 25. Januar verpflichtend

Medizinische Masken sind ab Montag im ÖPNV verpflichtend. Foto: cg

Medizinische Masken sind ab Montag im ÖPNV verpflichtend. Foto: cg

Fahrgäste müssen in den Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ab dem 25. Januar 2021 eine medizinische Maske tragen.

Das haben die Bundesregierung sowie die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz festgelegt und der KVV setzt die Regelung entsprechend um. „Wir wollen unseren Fahrgästen auch in Pandemiezeiten einen sicheren ÖPNV bieten und begrüßen daher die Entscheidung der Landesregierungen“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. „Ich bin sicher, dem allergrößten Teil unserer Fahrgäste ist die Gesundheit aller weiterhin so wichtig, dass die neuen Regeln mitgetragen werden. Wir bauen hier ganz stark auf die Solidarität unserer Kunden“, sagt Pischon.

Appell an die Eigenverantwortung der Fahrgäste

Der KVV hat die Maskenpflicht im Oktober 2020 in seine Beförderungsbedingungen aufgenommen (siehe Artikel zum Thema). Der Passus in den Beförderungsbedingungen erlaubt es dem KVV, mit eigenem Prüfpersonal Kontrollen durchzuführen und Verstöße gegen die Maskenpflicht auch selbst zu sanktionieren. Eine neuerliche Anpassung der Beförderungsbedingungen sieht der KVV-Chef nicht vor: „Wir werden, auch zusammen mit Ordnungsamt und Polizei weiterhin regelmäßige Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob Masken getragen werden. Wer sich nicht daran hält, wird sanktioniert. Für unser Personal ist es mit der Neuregelung allerdings sehr schwer, die verschiedenen Maskentypen zu unterscheiden“, erklärt der KVV-Chef. „Deshalb appellieren wir an die Verantwortung aller Reisenden.“

Der KVV informiert über die geltenden Corona-Regeln auf seiner Website. Ausgehängte Hygieneregeln werden in den kommenden Tagen angepasst. Fahrscheinprüfer und Kundenzentrumsmitarbeitende des KVV, Fahrerinnen und Fahrer sowie alle Mitarbeitenden im direkten ÖPNV-Umfeld der Verkehrsbetriebe Karlsruhe und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft wurden zum eigenen Schutz und zum Schutz der Fahrgäste bereits vor Erscheinen der neuen Landesverordnungen mit FFP2-Masken ausgestattet.

Weitere Informationen

Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken (mit Aufdruck EN14683:2019-10 und CE-Siegel), FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Norm KN95/N95. Die angepasste Maskenpflicht gilt wie bereits seit dem 27. April 2020 in sämtlichen Fahrzeugen des ÖPNV und an den Haltestellen.

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