Betrunken gegen Hauswand gefahren

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

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Ein erheblich betrunkener 34-Jähriger ist in der Nacht auf Dienstag (12. Januar 2021) in Durlach bei der Einfahrt in einen Hinterhof mit einer Hauswand kollidiert.

Da durch den Lärm mehrere Bewohner des Mehrfamilienhauses geweckt wurden, konnte der Verursacher von der Polizei kurz darauf vorläufig festgenommen werden. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass das wohl nicht sein einziger Unfall gewesen war.

Nach den bisherigen Erkenntnissen wollte der 34-Jährige kurz vor 1.00 Uhr mit seinem Ford in den Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in der Hildebrandstraße einfahren. Dabei touchierte er im Einfahrtsbereich eine Hauswand, die hierdurch ebenso wie der Ford beschädigt wurde. Anschließend setzte er seine Fahrt offenbar mit laut aufheulendem Motor fort und stellte schließlich sein Auto im Hinterhof ab. Durch die Kollision sowie das Aufheulen des Motors waren aber etliche Bewohner des Mehrfamilienhauses wach geworden, die daraufhin die Beschädigungen sehen sowie das weitere Geschehen beobachten konnten und daraufhin die Polizei verständigten.

Nur wenige Minuten später konnte eine Streife den 34-Jährigen innerhalb des Wohnanwesens antreffen. Ein Alkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,5 Promille, weshalb die Beamten eine Blutentnahme anordneten und den Autoschlüssel beschlagnahmten. Zudem stellten die Beamten fest, dass die Beschädigungen am Ford nicht nur von der Kollision mit der Hauswand stammen können. Die weiteren Ermittlungen hierzu ergaben, dass der 34-Jährige offenbar kurz vor dem Unfall in Durlach in einen weiteren Unfall in der Kirchstraße in Stutensee verwickelt war. Dort war er mit einem geparkten Dacia kollidiert und setzte seine Fahrt anschließend ebenfalls fort. Ob der 34-Jährige darüber hinaus noch weitere Unfälle verursacht haben könnte, ist noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Einen Führerschein konnte der 34-Jährige den Polizisten übrigens nicht vorzeigen. Hierzu ergaben die Ermittlungen, dass es sich bei seinem angeblich vor Kurzem verloren gegangenen Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Der 34-Jährige wird sich somit nicht nur wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht, sondern auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung verantworten müssen. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der 34-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

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