Lockdown bis Ende Januar verlängert – „Click & Collect“ ab 11. Januar erlaubt

Die Durlacher Einzelhändler dürfen ab 11. Januar ihren Kundinnen und Kunden „Click & Collect“ anbieten. Foto: cg

Die Durlacher Einzelhändler dürfen ab 11. Januar ihren Kundinnen und Kunden „Click & Collect“ anbieten. Foto: cg

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 124 immer noch weit über der Zielmarke von 50.

Dazu komme, so die Landesregierung, dass die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet seien, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage sei es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen werde sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen.

Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2, welche deutlich ansteckender sein sollen. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.

Das Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken. So können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen. Neben der 7-Tage-Inzidenz seien auch Impffortschritt, Verdoppelungszeit und Reproduktionswerte wichtige Faktoren zur Einschätzung der Pandemielage.

Beschlossene Maßnahmen

Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder am Dienstag (5. Januar 2021) grundsätzlich auf folgendes geeinigt:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Für Baden-Württemberg gilt: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Ziel sei es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen (bei Klarheit über die Infektionszahlen und wenn es die Pandemieentwicklung zulässt).
  • Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen sind in der Verantwortung, die umfassende Umsetzung der Testanordnung des Bundes sicherzustellen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. Bund und Länder unterstützen die Einrichtungen dabei organisatorisch stärker. Dies gilt für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Den Eintrag von pandemieverschärfenden Mutationen wie die Variante B.1.1.7 aus Großbritannien gilt es möglichst stark einzudämmen. Daher soll auch in Deutschland bei Proben verstärkt das Erbgut des Virus sequenziert werden, um Mutationen zu erkennen und durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne die Ausbreitung im Keim zu unterbinden. Die Bundespolizei wird bei Einreisen aus Gebieten, in denen solche Mutationen verbreitet sind, die Einhaltung der Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Einhaltung der Quarantäne ebenfalls eng kontrolliert wird.
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

„Click & Collect“ ab 11. Januar möglich

Unabhängig von den Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.

Weitere Informationen

Die heute von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden.

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