Baden-Württemberg erweitert die Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können. Hinzu kommen unter anderem die Personen aus der 2. Gruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes.
Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online.
Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
Kreis der Impfberechtigen wird ausgeweitet
„Es freut mich sehr, dass wir jetzt dank des in großen Mengen vorhandenen Impfstoffs von AstraZeneca allen Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) der Bundesregierung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, zeitnah ein Impfangebot machen können. Damit können jetzt auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen und selbst bereits impfberechtigten Menschen, die zuhause gepflegt werden, einen Impftermin für AstraZeneca vereinbaren“, sagte Minister Manne Lucha am 26. Februar in Stuttgart.
„Viele weitere Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind damit jetzt impfberechtigt und können Impftermine buchen. Darum: Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht unmittelbar buchen können oder im Callcenter durchkommen. Probieren Sie es dann in den kommenden Tagen noch einmal. Wir erhalten bis Mitte März rund 450.000 Dosen Impfstoff von AstraZeneca, und die Liefermengen werden schnell weiter ansteigen. Das bedeutet: Wir können im Verlauf der nächsten Wochen jeder und jedem Berechtigten, die oder der das möchte, ein Impfangebot machen“, so der Minister.
Impftermin buchen, erst dann bei Praxis informieren, wie ärztliche Zeugnisse ausgestellt werden
Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, baten die betroffenen Personen ausdrücklich darum, nicht unangemeldet in die Praxis ihres behandelnden Arztes zu gehen, ohne sich zuvor über die spezifischen Angebote ihrer Praxis zu informieren: „Das sind natürlich erst einmal gute Nachrichten. Offenbar liegt inzwischen so viel Impfstoff vor, dass nun auch bereits vorerkrankte Menschen, die jünger als 65 Jahre sind, aus der zweiten Prioritätengruppe geimpft werden können. Doch auf die Arztpraxen kommt dadurch weitere Arbeit zu.“ Denn für die beim Termin im Impfzentrum notwendige Impfbescheinigung müssen die Patientinnen und Patienten vorher zu ihrem Arzt.
„Wir bitten ausdrücklich darum, dass sich die Betroffenen darüber informieren, zum Beispiel über den Anrufbeantworter oder die Homepage der Praxis, welches spezifische Angebot die jeweilige Praxis zur Ausstellung des Zeugnisses anbietet. Denn wir rechnen in der jetzt aufgerufenen Gruppe mit über einer Million notwendigen Zeugnisse, die in den nächsten Tagen zusätzlich zur Regelversorgung in den Praxen ausgestellt werden müssen.“
Durch die Anforderung der ärztlichen Zeugnisse erst nach einem bestätigten Impftermin soll eine massive Überlastung der Arztpraxen vermieden werden. „Wir wollen eine ausgeprägte Störung der ärztlichen Versorgung durch einen Attesthype verhindern; feststellend, dass wohl nicht alle sofort auch einen Impftermin in den Zentren bekommen können. Aber natürlich möchten wir den Menschen möglichst schnell ihr Zeugnis ausstellen, damit der vorhandene Impfstoff auch wirklich verimpft werden kann. Wir empfehlen daher nochmals, erst dann die Praxis mit der Anforderung eines Impfzeugnisses zu kontaktieren, wenn auch wirklich ein Impftermin vereinbart wurde, zu dem Sie die Bescheinigung benötigen.“