Neuer Briefwahlrekord bei Landtagswahl

Spätestens am Mittwoch, 10. März 2021, sollte der rote Wahlbrief  in einen Briefkasten der Deutschen Post (Inland) eingeworfen werden. Foto: om

Spätestens am Mittwoch, 10. März 2021, sollte der rote Wahlbrief in einen Briefkasten der Deutschen Post (Inland) eingeworfen werden. Foto: om

Städtisches Wahlamt erinnert an Maskenpflicht bei der Urnenwahl am 14. März 2021.

Das Interesse der Wahlberechtigten, ihre Stimme auf dem Weg der Briefwahl abzugeben, ist auch bei dieser Landtagswahl ungebrochen. Bereits bis Donnerstagvormittag, 25. Februar, haben die Mitarbeitenden des Wahlamtes etwa 77.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt – so viele wie noch nie zuvor bei einer Wahl in der Fächerstadt. Damit liegt die Zahl der Anträge beim jetzigen Zwischenstand um mehr als 40.000 über der Gesamtzahl von 2016, so dass ein neuer Höchststand deutlich jenseits der Marke von 90.000 Anträgen zu erwarten ist.

Auch bei der Landtagswahl 2021 ist das Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe in die beiden Landtagswahlkreise 27 Karlsruhe I (Ost) und 28 Karlsruhe II (West) aufgeteilt. Zur Unterscheidung der Wahlkreise ist auch 2021 der Stimmzettel für den Wahlkreis 27 wieder wie gewohnt in grüner und der Stimmzettel für den Wahlkreis 28 in gelber Farbe gehalten. Am rechten oberen Stimmzettelrand befindet sich ein eingestanztes Loch als Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung können sich darüber hinaus auch bei dieser Wahl wieder einer Stimmzettelschablone zur Erleichterung der Stimmabgabe bedienen. Auskünfte zu Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Personen gibt es unter der Telefonnummer 0761/36122.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, haben noch bis zum Freitag vor der Wahl, 12. März 2021, Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und entgegennehmen möchte, kann sich dazu an das zentrale Briefwahlbüro der Stadt Karlsruhe (Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe) wenden. Die Öffnungszeiten des zentralen Briefwahlbüros sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am letzten Öffnungstag, Freitag, 12. März 2021, bis 18 Uhr.

Wahlberechtigte, die den elektronischen Antragsweg bevorzugen, finden unter www.karlsruhe.de den entsprechenden Link zum Online-Antrag. Online im Internet kann die Briefwahl noch bis Dienstag, 9. März 2021, 12 Uhr beantragt werden. Darüber hinaus bietet sich für Smartphonenutzer auch bei dieser Landtagswahl die Möglichkeit, den Internetantrag mittels individualisiertem, auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, aufzurufen.

Wahlbriefe rechzeitig zurücksenden

Für die Rücksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt sollte unbedingt ausreichend Zeit eingeplant werden. Damit die Wahlbriefe bei einem Postversand dem Wahlamt rechtzeitig vor der Auszählung am Wahlsonntag, 18 Uhr, zugehen, empfiehlt es sich, diese bis spätestens Mittwoch, 10. März 2021, zur Post zu geben. Danach sollten Wahlbriefe direkt in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten am Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 oder beim Wahlamt, Zähringerstraße 61 eingeworfen werden.

Zur Klärung von Fragen rund um die Briefwahl und Wahlberechtigung hat das Wahlamt eine zentrale Servicenummer eingerichtet. Unter der Telefonnummer  0721/133-1250 ist das Briefwahlbüro montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Infos zur Briefwahl finden sich auch auf den Seiten der Stadt Karlsruhe - Link dazu auf der Sonderseite (Siehe Weitere Informationen).

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 13. März 2021, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Das Wahlamt bittet um frühzeitigen Rückruf unter der oben genannten Nummer. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.

Mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz an Wahlurne

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung besteht jetzt die Pflicht für alle Wahlberechtigten, bei der Landtagswahl den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, wie auch beim Betreten von Geschäften oder der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, zu tragen. Im Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Maskenpflicht, der Abstände und das Desinfizieren der Hände. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabine in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, Folgendes mitzubringen: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Wahlbenachrichtigung, Personalausweis oder Reisepass, Kugelschreiber.

Personen, die selbst in den vergangenen 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter Quarantäne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahmebescheinigung vorliegt.

Bei auftretender Krankheit oder Quarantäne-Anordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, am Samstag, 13 März 2021, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Quarantäne-Anordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen; diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht.

Weitere Informationen

Sonderseite Landtagswahl 2021

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