Im Haus des Jugendrechts werden Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter staatsanwaltschaftlicher Leitung sowie der sozialpädagogische Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Karlsruhe untergebracht sein und zusammenarbeiten.
Die Projektarbeiten der Kooperationspartner für ein Haus des Jugendrechts in Karlsruhe wurden auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter der Leitung von Polizeipräsidentin Caren Denner im Jahr 2019 aufgenommen. Nachdem das Land Baden-Württemberg im August 2020 den Mietvertrag für die zukünftigen Räumlichkeiten in der Blücherstraße 20 unterschrieben hatte, begannen im September die notwendigen Umbauarbeiten. Mit einer Inbetriebnahme ist im Frühjahr 2021 zu rechnen.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus dem Betrieb der bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern sollen nun durch die Schaffung des Hauses des Jugendrechts auch in Karlsruhe ein noch besser aufeinander abgestimmtes Jugendstrafverfahren und eine verbesserte Präventionsarbeit ermöglicht werden. Ein zentrales Anliegen ist hierbei die Optimierung der Verfahrensabläufe, um effektiver und schneller aber auch individueller auf jugendliche Straftäter/-innen einwirken zu können, damit sie im Idealfall künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen.
Pädagogische Angebote und präventive Arbeit
Neben der Strafverfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Arbeit im Haus des Jugendrechts zusammengeführt, was dem im Jugendstrafverfahren vorrangig verankerten Erziehungsgedanken entspricht. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit soll in der fallbezogenen Prävention und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen liegen.
Die Jugendsachbearbeitenden der Polizei im Haus des Jugendrechts Karlsruhe werden im Stadt- und südlichen Landkreis Karlsruhe zuständig für bestimmte Straftaten sein, die von Jugendlichen unter 18 Jahren verübt werden.
Darüber hinaus wird im Haus des Jugendrechts in Karlsruhe auch die Bearbeitung von Delikten zentralisiert, die Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren begangen haben, wenn diese als sogenannte Intensivtäter eingestuft sind und im Stadtgebiet wohnen. Das Haus des Jugendrechts wird außerdem Ansprechpartner bei der Bearbeitung und Koordinierung von Vermisstenfällen Minderjähriger im Stadt- und südlichen Landkreis sein. Zum Start der Einrichtung werden 18 Polizeibeamte aus Schutz- und Kriminalpolizei, acht Sozialarbeitende der Jugendhilfe und eine Jugenddezernentin der Staatsanwaltschaft ihren Dienst in den neuen Räumlichkeiten aufnehmen.
Übergreifende Zusammenarbeit
Grundlage für die übergreifende Zusammenarbeit in der Einrichtung ist eine Kooperationsvereinbarung aller Projektpartner. Die offizielle Einweihung wird allerdings erst nach Ende der strengen Corona-Beschränkungen stattfinden können.
Polizeipräsidentin Caren Denner: „Ich freue mich sehr, dass ich in Karlsruhe alle tangierten Stellen für ein solches fachlich allseits anerkanntes und lohnenswertes Vorhaben gewinnen konnte und dass uns die Realisierung binnen so kurzer Zeit gelungen ist – zum Wohle der Jugend, aber auch der Allgemeinheit, denn letztlich profitieren wir alle davon, wenn Straftaten von Minderjährigen episodenhaft bleiben.“
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup: „Unsere Erfahrungen aus der Jugendhilfe belegen, dass unmittelbar einsetzende erzieherische Maßnahmen als Reaktion auf strafrechtliches Fehlverhalten von jungen Menschen von großer Bedeutung sind. Auch aus meiner eigenen Erfahrung als Arzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann ich das bestätigen. Die entscheidende Grundlage für die Umsetzung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht ist eine gelungene Kooperation aller Verfahrensbeteiligten, dieser Prozess wird durch die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts Karlsruhe nachhaltig gefördert.“
Leitender Oberstaatsanwalt Gremmelmaier: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Haus des Jugendrechts in Karlsruhe einen aus meiner Sicht unverzichtbaren Baustein der Strafverfolgung im Jugendstrafverfahren bekommen werden. Gerade bei jugendlichen Straftätern ist es für die erzieherische Wirkung einer Sanktion von zentraler Bedeutung, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Eine zeitnahe Reaktion trägt maßgeblich dazu bei, dem Jugendlichen das begangene Unrecht deutlich vor Augen zu führen, ein Umdenken bei ihm zu bewirken und so die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern. Die kurzen Wege im Haus des Jugendrechts zwischen den beteiligten Behörden ermöglichen eine noch zeitigere Reaktion auf entsprechende Straftaten. Das Haus des Jugendrechts dient daher nicht nur dem Erziehungsgedanken, sondern auch der Prävention und dem Opferschutz.“
Landgerichtspräsident Müller: „Ein solches Haus bietet Polizei und Justiz, noch mehr aber den Jugendlichen und Heranwachsenden eine große Chance: Kurze Wege und starke Vernetzung ermöglichen es, Sanktionen oder pädagogische Interventionen ohne Verzug zu verhängen und auf die Person des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden individuell zuzuschneiden. Gerade im Jugendstrafverfahren, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, ist es wichtig, dass zwischen Tat und Konsequenz nicht Wochen oder Monate liegen und die Reaktion nicht schematisch erfolgt. Nur dann wird für junge Täter erlebbar, dass sie für eigenes Tun einstehen müssen – und im Idealfall kann ihnen Unterstützung vermittelt werden, um künftig straffrei zu bleiben.“
Amtsgerichtspräsident Ohlinger: „Wir begrüßen die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts in Karlsruhe sehr. Das koordinierte Vorgehen wird die Durchführung der Jugendstrafverfahren ganz im Sinne des Jugendstrafrechts beschleunigen. Zudem sind die flankierenden pädagogischen Angebote wichtige Bausteine zur Prävention der Jugendkriminalität.“