Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine uneingeschränkte Sicht durch sämtliche Scheiben vor. Wer nicht alle Scheiben von Eis befreit, muss mit einem Bußgeld rechnen, da er durch die eingeschränkte Sicht das Unfallrisiko erheblich erhöht. Zudem trägt man bei eingeschränkter Sicht die Verantwortung für Sach- und/oder Personenschaden, falls es aufgrund dessen zu einem Unfall kommt. Eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall wird somit vor Fahrantritt in Kauf genommen. Das kann sich auch auf den Versicherungsschutz der Kaskoversicherung auswirken.
Tipps Ihrer Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe, um sicher durch den Winter zu kommen:
Bei Frost
- Für eine Rundumsicht alle Scheiben vor Fahrantritt vollständig enteisen sowie die Innen- und Außenseite der Scheiben reinigen
- Nicht mit beschlagenen Scheiben fahren. Wischer und Gebläse einschalten
- Frostschutzgehalt von Kühl- und Scheibenwaschwasser überprüfen
- Schneedecke auf dem Fahrzeugdach vor der Fahrt entfernen
- Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und Kennzeichen von Schnee befreien
- Den Motor im Stand laufen zu lassen ist aus Umweltschutzgründen verboten.
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht
- Besonders aufmerksam und vorausschauend fahren
- Langsam fahren, ausreichend Abstand halten und bremsbereit sein
- Bei Nebel das Fernlicht nicht einschalten
- Sehen und gesehen werden: Tragen Sie reflektierende oder helle Kleidung, um rechtzeitig als Verkehrsteilnehmer erkannt zu werden