Mehrere Aufzüge gegen die Corona-Maßnahmen am Montagabend in der Region unterbunden

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Bei insgesamt drei Versammlungen in der Karlsruher Innenstadt kamen am Montag (20. Dezember 2021) gegen 18.00 Uhr auf dem Stephanplatz, dem Marktplatz und auf der Kaiserstraße insgesamt etwa 150 Menschen zusammen, um ihren Unmut gegen die Corona-Maßnahmen zu äußern.

Zunächst formierten sich ab etwa 18.15 Uhr zwei Aufzüge, wobei einer vom Stephanplatz mit anfangs rund 30 Personen in Richtung des Markplatzes zog. In umgekehrter Richtung waren zeitgleich 50 Teilnehmer unterwegs. Auf beiden Seiten wuchs die Personenzahl in der Folge auf 70 bis 80 Demonstranten an. Im weiteren Verlauf fanden sich schließlich auf dem Marktplatz bis zu 120 Teilnehmer ein, von wo aus sich ein Aufzug mit zwischenzeitlich insgesamt 150 Menschen in der Innenstadt von Karlsruhe in Bewegung setzte. Der Aufzug wurde gestoppt und von der Polizei unter Hinweis auf mögliche Folgen angesprochen.

Im weiteren Verlauf formierten sich erneut Personen, von denen 21 im Bereich des Marktplatzes angehalten und der Feststellung ihrer Personalien unterzogen worden sind. Bei diesen Maßnahmen leistete eine Person Widerstand.

In Bruchsal wollten 40 Personen im Bereich des Rathauses einen Aufzug durchführen. Die Veranstaltung wurde von der örtlichen Versammlungsbehörde aufgelöst. Als der Menschenzug von der Polizei gestoppt werden sollte, überwanden einige Teilnehmer die von Einsatzkräften gebildete Absperrung. Im Zuge der Identitätsfeststellungen leisteten zwei der Anwesenden Widerstand und kamen anschließend in Polizeigewahrsam.

Etwa 30 Personen wurden in Ettlingen von Polizeikräften angehalten, die einen Aufzug durchführen wollten. Teilweise erhoben die dort eingesetzten Beamten Personalien und erteilten Platzverweise.

Gezählte 18 Teilnehmer waren es gegen 18.20 Uhr bei einem Aufzug in Malsch/Kreis Karlsruhe, der im Bereich der Adler-/Beethovenstraße angehalten wurde. Auch hier unterband die Polizei das weitere Vorgehen und nahm den mutmaßlichen Verantwortlichen vorläufig fest, der zuvor über ein soziales Netzwerk zur Versammlung aufgerufen hatte.

Das Polizeipräsidium Karlsruhe weist in diesem Zusammenhang besonders darauf hin, dass bereits die bloße Teilnahme an einer als „Spaziergang“ deklarierten verbotenen Versammlung zu einer Anzeige führen kann (siehe Artikel zum Thema).

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