Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ des KVV – das sollte man wissen

Autofahrerinnen und Autofahrer ab 65 können in vielen Regionen des Landes ihren Führerschein gegen ein einmalig kostenloses Jahresticket des öffentlichen Personennahverkehrs eintauschen. Symbolfoto: cg

Autofahrerinnen und Autofahrer ab 65 können in vielen Regionen des Landes ihren Führerschein gegen ein einmalig kostenloses Jahresticket des öffentlichen Personennahverkehrs eintauschen. Symbolfoto: cg

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ ins Leben gerufen, an der sich auch der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) beteiligt.

Seit 1. Dezember 2021 können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten und erhalten dafür einmalig ein kostenloses Jahresticket für Busse und Bahnen (siehe Artikel zum Thema).

Formular zum Verzicht online

Das Interesse ist groß. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verzichterklärung eingestellt. Ausgefüllt und ausgedruckt sollte es von Umstiegswilligen samt Führerschein an das Servicezentrum Auto und Verkehr (Steinhäuserstraße 22) geschickt oder vor Ort in einen speziellen Briefkasten geworfen werden. Die Absender erhalten daraufhin wiederum eine behördliche Bestätigung, die beim eigentlichen Umtausch in einer der Geschäftsstellen des KVV vorgelegt werden muss.

Ordnungs- und Bürgeramt: Fahrerlaubnis erlischt dauerhaft

Allerdings kommt es dabei wohl zu Missverständnissen: Bislang sei landesweit kommuniziert worden, dass der Verzicht nur für ein Jahr wirke und der Führerschein danach gegen eine Gebühr wieder aktiviert werden könne, weiß das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) aus zahlreichen Rückfragen zum Thema. Das sei rechtlich nicht so einfach möglich, erklärt dazu die Behörde, denn mit dem Verzicht erlösche die Fahrerlaubnis dauerhaft. Eine Wiedererteilung könne nach einem Jahr zwar beantragt werden, hierfür seien dann aber unter anderem ein Sehtest oder ein augenfachärztliches Gutachten und ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich. Und es kostet: Neben den Gebühren von 143,40 Euro komme im Einzelfall – etwa bei zwischenzeitlichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder bei sehr langer Zeit ohne Fahrerlaubnis – auch die Notwendigkeit einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung in Betracht.

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