Am 16. April 2021 wurde zwischen Bund und Ländern bei der Verkehrsministerkonferenz eine Anpassung des Bußgeldrahmens für sicherheitsrelevante Verkehrsvergehen vereinbart. Die Einigung wurde einstimmig beschlossen.
Der Beschluss setzt auf Veränderungen auf, die Rahmen der Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) im letzten Jahr bereits vom Bundesrat beschlossen wurden. Der Fokus lag dabei auf einem deutlichen Mehr an Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr.
Die mit der StVO-Novelle enthaltene Anpassungen der Bußgeldkatalogverordnung stellte sich im Anschluss wegen eines Formfehlers als nichtig heraus. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wollte den Bußgeldrahmen vollständig erneut in Kraft setzen – dabei aber die zusätzlichen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ersatzlos streichen.
Verdopplung der Bußgeldhöhe für viele sicherheitsrelevante Vergehen
Zudem wurde auf Betreiben der grünen Länder eine Einigung erzielt, die zusätzliche deutliche Anhebungen der Bußgelder mit Verdopplungen der Bußgeldhöhe für viele sicherheitsrelevante Vergehen vorsieht. Die Einigung beinhaltet Erhöhungen der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie für das Falschparken, insbesondere auf Geh- und Radwegen.
Falls Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen künftig innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt. Bei einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge kann zudem ein Fahrverbot von einem Monat verfügt werden.
Auch das Posing, das Nichtbilden einer Rettungsgasse, die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitigen Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge werden künftig stärker geahndet.
Mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Für mich ist heute nach langem Ringen ein Kompromiss zum Bußgeldkatalog geschlossen worden. Er sieht nun bei Tempo-Überschreitungen keine neuen Fahrverbote vor, aber deutlich höhere Bußgelder. Das dient der Verkehrssicherheit des Fußverkehrs und des Radverkehrs, und auch dem regelkonformen Verhalten. Wenn langsamer gefahren wird und das Parken auf Radwegen, Radsteifen und Fußwegen stärker geahndet wird, profitieren alle Verkehrsteilnehmer davon.“