Infektionszahlen steigen weiter – ab Donnerstag wieder nächtliche Ausgangsbeschränkungen

Ab Donnerstag heißt es ab 21 Uhr wieder „daheim bleiben“. Foto: cg

Ab Donnerstag heißt es ab 21 Uhr wieder „daheim bleiben“. Foto: cg

Trotz Ziehung der sogenannten „Notbremse“ nach Überschreiten der Inzidenzschwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sind die Infektionszahlen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe weiter gestiegen.

Nachdem sie aktuell das Niveau vor dem langen Osterwochenende überschritten haben, müssen weitergehende Maßnahme ergriffen werden. Das Gesundheitsamt Karlsruhe hat deshalb noch am Dienstag im Einvernehmen mit der Stadt Karlsruhe und im Benehmen mit den Städten und Gemeinden des Landkreises festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist. Für diesen Fall ordnet das Gesetz für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, 15. April 2021, um 0 Uhr in Kraft und sind bis 29. April befristet.

7-Tages-Inzidenz in Karlsruhe bei 151,6

Nachdem über die Osterfeiertage weniger getestet wurde, gingen die übermittelten und veröffentlichten Infektionszahlen zurück. Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichen die Zahlen nun wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeigte in einer Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am Dienstag, 13. April 2021, die Infektionslage im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Karlsruhe auf. Heute beläuft sich die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe auf 163,3 und im Stadtkreis Karlsruhe auf 151,6 und übertreffen damit die Werte vor Ostern deutlich. In beiden Kreisen liegt ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Hotspots oder größeren einzelnen Ausbrüchen vor.

„Es geht um den Kontaktverzicht“

„Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte ‚Notbremse‘ gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und weiter: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten. Es geht um den Kontaktverzicht“, stellt der Landrat klar. Ohne dieses Instrument werde es nicht gelingen, die Zahl der Ansteckungen spürbar zu reduzieren.

Der Landrat wies in diesem Zusammenhang auch auf das sich derzeit in Beratung befindliche künftige Bundesrecht hin, das bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr vorsieht.

Weitere Informationen

Auf den Intensivstationen der Kliniken des Stadtkreises Karlsruhe befinden sich aktuell 22 COVID-19-Patient*innen in intensivmedizinischer Behandlung, wovon 14 invasiv beatmet werden müssen. Dem Intensivbettenregister (siehe Links) der Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V. auf Kreisebene ist zu entnehmen, dass noch 6 der insgesamt 117 Intensivbetten im Stadtkreis Karlsruhe frei sind (Auslastung 94,87 %, Stand 13.04.2021). Im Falle eines Anstiegs der Infektionen mit schweren, stationär behandlungsbedürftigen Verläufen ist wieder damit zu rechnen, dass das Gesundheitssystem des Stadtkreises Karlsruhes an Grenzen stößt beziehungsweise überlastet würde. Beim Erlass weitergehender Maßnahmen ist zu beachten, dass ein vermehrtes Aufkommen an behandlungsbedürftigen Patienten erst mit einem erheblichen Versatz von ca. 2-3 Wochen folgt.

Quelle: Allgemeinverfügung über die zusätzliche Feststellung einer erheblichen Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus für den Stadtkreis Karlsruhe (siehe Links)

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