Quarantäne und Isolation von Corona positiv getesteten Personen neu geregelt

Quarantäne (Symbolbild). Foto: Thanapat Pirmphol/Pixabay

Quarantäne (Symbolbild). Foto: Thanapat Pirmphol/Pixabay

Das Land Baden-Württemberg hat die „Corona-Verordnung Absonderung“ angepasst, die die Quarantäne und Isolation von auf Corona positiv getesteten Personen regelt.

Aufgrund der schnelleren Verbreitung des Virus durch Mutationen gibt es seit Dienstag, 30. März 2021, eine Änderung, die Haushaltsangehörige von sogenannten Kontaktpersonen der Kategorie 1 betrifft. Danach sind nun auch Haushaltsangehörige, die mit den Kontaktpersonen der Kategorie 1 eine „faktische Wohngemeinschaft“ bilden, dazu verpflichtet, sich mittels Schnelltest oder PCR-Test auf das Coronavirus testen zu lassen.

Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts Personen, die sich länger als 15 Minuten mit weniger als 1,50 Meter Abstand und ohne Mund-Nasen-Schutz bei einer infizierten Person aufgehalten haben, oder über 30 Minuten Kontakt hatten, unabhängig vom Abstand mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole im Raum – wie dies beispielsweise bei einer Flugreise der Fall ist.

Darüber hinaus regelt die angepasste Verordnung, dass Personen, denen ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt, sich unverzüglich mittels eines PCR-Tests auf das Corona-Virus testen lassen müssen.

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