Elektro-Scooter und Alkohol: Keine gute Kombination!

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Foto: cg

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Foto: cg

Mittlerweile sind sie überall in Karlsruhe zu sehen. Mal kommen sie einem auf dem Radweg entgegen, mal stehen sie alleine oder in kleinen Gruppen am Gehweg und warten auf ihre nächsten Nutzer. Gemeint sind Elektroroller, kurz E-Scooter.

Spätestens nachdem mehrere Sharing-Unternehmen seit Oktober vergangenen Jahres damit begonnen haben, die motorisierten Tretroller flächendeckend zur spontanen und kurzzeitigen Ausleihe anzubieten, gehören die Zweiräder zum Karlsruher Stadtbild. In der Verkehrsunfallstatistik sind die Fahrzeuge bisher eher unauffällig. Dafür wurden im ersten Jahr der Nutzung in Karlsruhe vielfach Alkoholverstöße festgestellt.

Problem ist hohe Zahl an Trunkenheitsfahrten

Erfreulicherweise sind die E-Scooter in Karlsruhe bislang nur selten in Verkehrsunfälle verwickelt. Im Berichtszeitraum Oktober 2019 bis August 2020 hat die Karlsruher Polizei weniger als 20 Unfälle unter Beteiligung von Elektrorollern aufgenommen. Die häufigsten Unfallursachen waren Alkoholeinfluss, falsche Fahrbahnnutzung, nicht angepasste Geschwindigkeit und falsches Verhalten gegenüber Fußgängern. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln treten die Scooter beim Unfallgeschehen damit kaum in Erscheinung. Sorgen bereitet dem Leiter der Karlsruher Verkehrspolizeiinspektion Martin Plate dagegen die hohe Zahl festgestellter Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern. So stellte die Polizei allein im Juli dieses Jahres 36 und im August gar 42 Personen fest, die alkoholisiert mit einem Elektroroller fuhren. „Vielfach wird der Scooter auf dem Heimweg gerade dann genutzt, wenn man alkoholbedingt besser die Finger davon lassen sollte“, gibt Plate zu Bedenken.

Deshalb weist die Karlsruher Polizei erneut darauf hin, dass es sich bei den motorisierten Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Das bedeutet auch, dass bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille eine Straftat vorliegen kann, wenn der E-Scooterfahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Ab 0,5 Promille wird dann in jedem Fall ein Bußgeld fällig und ab 1,1 Promille droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Führerscheininhaber müssen zudem mit einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Weitere Informationen

Polizeirevier Karlsruhe-Durlach

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