Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie: „Wir müssen handeln – und zwar jetzt“

Bundesministerium für Gesundheit. Foto: cg

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Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Es gehe darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, betonte Merkel. Dafür brauche es im November eine gemeinsame, befristete Kraftanstrengung. Angesichts der inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Angesichts der beschlossenen Einschränkungen sei dies ein "schwerer Tag" – aber es gelte einen Weg zu finden, nicht in eine gesundheitliche Notlage zu kommen.

Die Maßnahmen gelten ab 2. November 2020 und werden bis Ende November befristet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Kontakte auf absolut nötiges Minimum reduzieren

Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Gastronomiebetriebe müssen temporär schließen

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Auch Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen ist davon ausgenommen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons und der Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygiene-Auflagen geöffnet. Der Schul- und KITA-Betrieb geht weiter, die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen, die auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werden verlängert. Dies gilt etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen.

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