Es geht um die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr und ein Alkoholkauf- sowie -konsumverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Eine Maskenpflicht besteht bereits auf den Karlsruher Wochenmärkten (siehe Artikel zum Thema). Private Veranstaltungen und Ansammlungen mit über 10 Teilnehmern sind untersagt – Das Verbot gilt nicht für Personen, die dem gleichen Haushalt angehören. Der genaue Wortlaut kann online nachgelesen werden (siehe Links).
Die Allgemeinverfügung soll ab Sonntag (25. Oktober 2020) gelten. Diese korrespondiert mit einer gleichlautenden Verfügung des Landkreises Karlsruhe, die bereits ab Samstag Gültigkeit hat und automatisch außer Kraft tritt, sobald der Wert der 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mindestens sieben Tage in Folge unterschritten wird, spätestens jedoch mit Ablauf des 20. November 2020.
– Artikel aktualisiert (18.20 Uhr) –