Schon seit vielen Jahren haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, nicht abgeholte Fundgegenstände bei der Stadt zu ersteigern. Ab 22. Oktober 2020 ist es wieder so weit: Interessierte können die Schnäppchen bequem von zu Hause aus mit Foto und Beschreibung auf der Versteigerungsplattform (siehe Links) in Augenschein nehmen.
Bieten nach dem „Count-Down-Prinzip“
Spannend wird es ab 19. November 2020, wenn jeder für zehn Tage nach dem sogenannten „Count-Down-Prinzip“ mitbieten kann. Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel zum Höchstgebot an den Höchstbietenden verkauft wird, beginnt die Online-Auktion mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen fällt beziehungsweise günstiger wird.
Um mitbieten zu können, benötigt es lediglich eine kurze Anmeldung auf der Versteigerungsplattform. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten Stadt Karlsruhe (siehe Links). Das Ordnungs-und Bürgeramt wünscht allen Schnäppchenjägerinnen und -jägern viel Erfolg bei der Online-Auktion.