Neues Briefwahlbüro öffnet ab Montag

Wer bis zum 16. November keine Wahlbenachrichtung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich beim Wahlamt umgehend melden. Foto: cg

Wer bis zum 16. November keine Wahlbenachrichtung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich beim Wahlamt umgehend melden. Foto: cg

Aufgrund des pandemie-bedingt zu erwartenden deutlich höheren Briefwahlaufkommens bei der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember 2020 hat die Stadt Karlsruhe das Briefwahlbüro in neuen Räumlichkeiten eingerichtet, um den Service für Briefwählerinnen und Briefwähler zu verbessern.

Briefwahlbüro umgezogen

Das Briefwahlbüro öffnet ab Montag, 16. November 2020, seine Pforten, und zwar in neuen rollstuhlgerecht zugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100. Das Gebäude befindet sich in dem ehemaligen Postgirogebäude am Ettlinger Tor schräg gegenüber dem Staatstheater. Das Briefwahlbüro ist von Montag, 16. November, bis Freitag, 4. Dezember 2020, jeweils montags bis freitags durchgehend von 10 bis 17 Uhr geöffnet und am letzten Tag, Freitag, 4. Dezember, zusätzlich bis 18 Uhr.

Erhält keiner der sich Bewerbenden mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, ist eine sogenannte Neuwahl notwendig, die auf den 20. Dezember 2020 festgelegt ist. Bei dieser eventuell stattfindenden Neuwahl sind die Öffnungszeiten des neuen Briefwahlbüros von Donnerstag, 10. Dezember, bis Freitag, 18. Dezember, ebenfalls von 10 bis 17 Uhr, am letzten Tag zusätzlich bis 18 Uhr.

Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Briefwahl

Drei Wochen vor dem eigentlichen Wahltag dient das neue Briefwahlbüro als zentrale Anlaufstelle mitten in der Karlsruher Innenstadt. Bei vergangenen Wahlen war das Briefwahlbüro im Untergeschoss des Ständehauses untergebracht. Im neu eingerichteten Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme in einer Wahlkabine abzugeben. Dazu sollte aus Hygienegründen ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.

Aufgrund der begrenzten Zugangsmöglichkeiten und der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln kann es zu Wartezeiten sowie einer Warteschlange im Freien kommen. Das Wahlamt empfiehlt den Besuch des Briefwahlbüros außerhalb der Stoßzeiten, beispielsweise von 10 bis 10.30 Uhr oder über Mittag von 12 bis 14 Uhr und bittet die Wahlberechtigten außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Beantragung nicht mehr in Ortsverwaltungen möglich

Das Wahlamt weist die Wahlberechtigten darauf hin, dass ab der diesjährigen OB-Wahl Briefwahlunterlagen nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Stadtamt Durlach vor Ort beantragt und ausgestellt werden können, sondern ausschließlich im zentralen Briefwahlbüro. Schriftliche Anträge können zwar weiterhin in den Ortsverwaltungen abgegeben werden, dabei sind allerdings deutlich längere Bearbeitungszeiten zu beachten. Daher rät das Wahlamt, auch hier möglichst die Online-Beantragung zu bevorzugen.

Zustellung der Benachrichtigung bis zum 14. November

In den vergangenen Tagen haben alle Wahlberechtigten ihre persönliche amtliche Wahlberechtigung per Post erhalten. Personen, die bis zum 16. November keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber meinen, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall ab Montag, 16. November, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen, wie Wahlbezirks- und Wählernummer und die Anschrift des zugewiesenen Wahlraums für die Urnenwahl mit der Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie empfiehlt das Wahlamt zum eigenen Schutz und zum Schutze anderer die Teilnahme an der Briefwahl. Dazu gibt es verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird. Nicht vergessen sollten die Antragstellenden bei der Beantragung die Angabe, ob Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 6. Dezember und auch für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am 20. Dezember zugesandt werden sollen. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen für einen eventuellen zweiten Wahlgang erfolgt dann automatisch ohne weiteren Antrag.

Online bequem von zuhause

Briefwahlunterlagen können bequem von zuhause aus Online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über das Internet aufzurufen und auszufüllen (siehe Links). Wichtig ist die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Die Online beantragten Briefwahlanträge können im automatisierten Verfahren deutlich schneller bearbeitet werden als mit dem schriftlichen Antrag per Post.

Schriftlich per Post

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung, für die der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post mit einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden muss.

Wann kommen die Briefwahlunterlagen?

Da die Bewerbungsfrist für die OB-Wahl erst am Montag, 9. November, endete und die Stimmzettel erst danach in die Produktion gehen konnten, erhalten die Antragsteller ihre Briefwahlunterlagen per Post erst ab Mittwoch, 18. November. Die Unterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel mit den Namen aller zugelassenen OB-Kandidierenden und einem blauen Stimmzettelumschlag.

Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?

Zum Ausfüllen der Briefwahlunterlagen empfiehlt das Wahlamt folgendes Vorgehen: „Im ersten Schritt kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Sie haben eine Stimme. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen gut zu. Im zweiten Schritt unterschreiben Sie auf der Rückseite Ihres Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Ohne diese Unterschrift ist Ihr Wahlschein ungültig und Ihr Stimmzettel wird bei der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember nicht gewertet. Im dritten Schritt trennen Sie den roten Wahlbriefumschlag ab. In diesen Umschlag stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag. Versichern Sie sich, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist.

Im vierten Schritt können Sie den roten Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, ihn direkt in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, einwerfen oder persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 abgeben oder einwerfen. Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief am 6. Dezember spätestens bis 18 Uhr das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben. Achtung: Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland muss dies spätestens am Mittwoch, 2. Dezember erfolgen, damit der Wahlbrief am Sonntag, 6. Dezember, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

Corona-bedingt Einschränkungen bei Urnenwahl

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet und die Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist. Wählerinnen und Wähler, die trotz der derzeitigen Situation ihre Stimme an der Urne abgeben möchten, finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den Wahllokalfinder (siehe Links). Das Wahlamt bittet die Wählerinnen und Wähler um Verständnis, dass die Örtlichkeit durchaus von früheren Urnengängen abweichen kann. Der Grund dafür ist der stärkere Anteil an Briefwählenden, der im Zuge der Corona-Pandemie erwartet wird. Für die OB-Wahl wurden daher die Briefwahlbezirke erhöht und damit einhergehend die Urnenwahlbezirke reduziert (siehe Artikel zum Thema).

Das Wahlamt weist deshalb dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen im Hinblick auf das angegebene Urnen-Wahlgebäude. Hat sich dieses gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Wahlgebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.

Weitere Informationen

Aufgrund der Einhaltung von 1,5 Metern Abstand in den Warteschlangen ist bei der Urnenwahl in den Schulen, Kindergärten und anderen Wahllokalen mit längeren Wartezeiten zu rechnen, je nach Örtlichkeiten auch mit Warteschlangen im Freien bei Dezemberwitterung. Dennoch wird vor Ort mit Desinfektionsspendern, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Wahlgebäude, Plexiglaswänden für die Wahlvorstände und weiteren Hygienemaßnahmen das Wählen an der Urne mit diesen Einschränkungen möglich gemacht.

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