Rückbuchung statt Abbuchung: KVV zahlt ScoolCard-Abonnenten Landesgeld aus

Das Land hatte am 12. Mai entschieden, dass Familien von den Kosten für die nicht genutzten Schüler-Abos entlastet werden. Foto: cg

Das Land hatte am 12. Mai entschieden, dass Familien von den Kosten für die nicht genutzten Schüler-Abos entlastet werden. Foto: cg

Gute Nachrichten für Eltern im baden-württembergischen Teil des KVV-Gebiets, deren Kinder eine ScoolCard besitzen: Statt einer Abbuchung in diesen Tagen gibt es eine Rückzahlung auf das Konto der Abonnenten.

Das Land Baden-Württemberg hatte vor einigen Wochen beschlossen, den Eltern finanziell unter die Arme zu greifen und all jenen, die ihr Abo nicht gekündigt haben, den Eigenanteil am ScoolCard-Abo für zwei Monate zu erstatten (siehe Artikel zum Thema).

Aufgrund der Corona-Pandemie findet seit Mitte März in den meisten Schulen vor Ort kein Unterricht statt, sodass die ScoolCards für die Kinder insbesondere in den Monaten April und Mai keine Verwendung fanden, das Abo aber weiterlief. „Wir sind den Eltern, die an unserem KVV-Angebot festgehalten haben, sehr dankbar“, betont KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon. „Sie tragen wie alle Abonnenten, die trotz der Corona-Pandemie ihr Abo weiter beziehen, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer ÖPNV-Landschaft und damit an einer grüneren Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Dass wir nun dank des Landeszuschusses und der Flexibilität unserer Gesellschafter im KVV rund 47.000 Kunden zwei Monatsraten erlassen können, darüber bin ich sehr froh. Wir hatten aktiv darauf hingewirkt, denn die Eltern können dieses Geld sicher gut gebrauchen“, ergänzt Pischon.

KVV-Gesellschafter strecken Rückzahlung vor

Bis zur Überweisung der Unterstützungszahlung durch das Land strecken die KVV-Gesellschafter auf der badischen Seite des Verbundgebiets – die Stadt Karlsruhe, der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden – die Summe von rund 4,3 Millionen Euro vor. So wird in diesen Tagen bei all jenen Kunden, die bis einschließlich Juni nicht gekündigt haben, keine Gebühr für den Monat Juni vom Konto der Eltern eingezogen und das Geld für den Monat Mai auf das Konto zurückgebucht.

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