„Kultur Sommer 2020“

Kleine Kulturvereine wie das Theater in der Orgelfabrik e.V. haben es aktuell schwer. Ab dem 15. August möchte das Ensemble sein neues Theaterstück in Durlach präsentieren. Foto: cg

Kleine Kulturvereine wie das Theater in der Orgelfabrik e.V. haben es aktuell schwer. Ab dem 15. August möchte das Ensemble sein neues Theaterstück in Durlach präsentieren. Foto: cg

Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Land kurzfristig 2,5 Millionen Euro bereit, um Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur zu unterstützen.

„Der Kulturbereich ist stark von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Dabei ist Kunst gerade in solchen Zeiten unverzichtbar, denn sie eröffnet Begegnungsorte und Reflexionsräume. Mit dem Impulsprogramm ‚Kultur Sommer 2020‘ schaffen wir eine Möglichkeit, dass die Kunst- und Kulturschaffenden im Land schnell wieder kleinere Veranstaltungen anbieten können und das kulturelle Leben auch in diesem Sommer lebendig bleibt“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski im Vorfeld der Aktuellen Debatte im baden-württembergischen Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben durch den Masterplan Kultur BW“. Anträge für den „Kultur Sommer 2020“ können ab sofort gestellt werden.

Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur unterstützen

Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Wissenschaftsministerium kurzfristig 2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst zur Verfügung, um Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur zu unterstützen. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können.

Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die kommenden Monate, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 40 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. „Neben den Mitteln für das Impulsprogramm ‚Kunst trotz Abstand‘ unterstützen wir wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit einem Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro“, so Olschowski.

Lebendige Vereinskultur im Land erhalten

Im Zuge der landesweiten Bemühungen, die lebendige Vereinskultur in Baden-Württemberg zu stützen und zu erhalten, will das Ministerium mit weiteren 10 Millionen Euro gezielt die in Landesverbänden organisierten Vereine der Amateurmusik, des Amateurtheaters, der Heimatpflege sowie weitere Vereine der Breitenkultur unterstützen. Auf das Corona-Soforthilfepaket II, das unter anderem die Unterstützung für Vereine wie auch die Mittel für den Masterplan Kultur BW beinhaltet, haben sich Regierung und Regierungsfraktionen am Dienstagabend geeinigt.

„Mit unseren Programmen wollen wir existentiellen und dauerhaften Schaden von unserer vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg abwenden und investieren in den Erhalt der kulturellen Infrastruktur unseres Landes. Unsere Einrichtungen sollen nicht nur überleben können, sondern sie müssen auch genügend Mittel in der Hand haben, um künstlerische Programme und Veranstaltungen für die Zukunft zu gestalten“, so die Kunststaatssekretärin abschließend.

Antragstellung

Eine Antragstellung für den „Kultur Sommer 2020“ ist ab sofort und bis 15. Juli 2020 beim Wissenschaftsministerium möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidungen erfolgen laufend. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 15. Juni und dem 15. September 2020 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme umfasst 5.000 Euro.

Die Mittel für den „Kultur Sommer 2020“ stellt das Ministerium aus dem Innovationsfonds Kunst zur Verfügung. Die aktuelle Antragsrunde (mit Frist März 2020) hatte das Wissenschaftsministerium vor der Corona-Krise und damit unter anderen Vorzeichen ausgeschrieben. Die meisten der eingereichten Anträge wären unter den gegebenen Umständen der Krise nicht mehr umsetzbar. Um den Kultureinrichtungen eine neue, faire Chance zu geben, hat das Kunstministerium das laufende Verfahren ausgesetzt und passt die Förderrichtlinien an die veränderten Rahmenbedingungen an.

Geplant ist, die nächste reguläre Ausschreibungsrunde des Innovationsfonds Kunst bereits auf den Herbst 2020 vorzuziehen, um Antragstellern mit Projektideen, die nicht von der Corona-Krise berührt sind, entgegenzukommen.

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