Ab 5. Mai gelten Karlsruher Pass und Karlsruher Kinderpass nicht mehr als Fahrkarte

Karlsruher Pässe. Foto: pm

Karlsruher Pässe. Foto: pm

Der Vorverkauf von ermäßigten Monatskarten für Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes und des Karlsruher Kinderpasses für den Zeitraum ab dem 5. Mai 2020 ist wieder im Kundenzentrum des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) am Marktplatz möglich.

Die Sonderregelung, dass innerhalb Karlsruhes (Wabe 100) die Pässe selbst zur Fahrt genutzt werden können, endet deshalb am 4. Mai. Das bedeutet, dass einen Tag später für diese Personengruppe wieder eine reguläre Fahrkarte erforderlich wird.

Weitere Informationen

Der KVV empfiehlt, die Vorverkaufsmöglichkeit im Kundenzentrum zu nutzen. Es ist montags bis freitags von 11 bis 19 Uhr geöffnet. Aufgrund der Vorgaben kann nur eine begrenzte Kundenanzahl das Zentrum betreten. Deswegen muss mit Wartenzeiten gerechnet werden.

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