Um in Zeiten der Corona-Pandemie Ihre Anliegen ohne persönlichen Kontakt abwickeln zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Per Telefon
- für Fragen zu Elster:
0721 / 994-1700 - für Fragen zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Identifikationsnummer, Freibeträgen, Steuerklassen etc.:
0721/994 1047, 1048 oder 1293 - für Fragen zu Einkommensteuer / Fristverlängerungen / Stundungen:
- A - Degen: 0721 / 994-1100
- Deger - Frann: 0721 / 994-1422
- Frano - Hn: 0721 / 994-1332
- Ho - Kuee: 0721 / 994-1382
- Kuef - Nees: 0721 / 994-1027
- Nef - Schindk: 0721 / 994-1160
- Schindl - Tore: 0721 / 994-1692
- Torf - Zz: 0721 / 994-1620
Telefonische Sprechzeiten
- Mo–Mi | 9–15.30 Uhr
- Do–Fr | 9–12 Uhr
Per Kontaktformular oder Internet (siehen Links)
Vor Ort
Vor dem Dienstgebäude in der Prinzessinstraße 2 (gegenüber der Schlosschule) liegen Formulare aus, mit denen dem Finanzamt eine Nachricht, inkl. Ruckrufnummer und Anliegen zukommen lassen werden kann. Das Formular wird ausgefüllt in den Briekasten an der Tür eingeworfen, die oder der zuständige Mitarbeiter/in meldet sich baldmöglichst.
Finanzamt bittet um Nachsicht
Das baden-württembergische Finanzministerium hat zusammen mit den anderen Landesfinanzministerien und dem Bundesfinanzministerium den Weg freigemacht für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind. Durch diese Instrumentarien können den betroffenen Betrieben kurzfristig wichtige Liquiditätshilfen gewährt werden. Die Antragstellungen und Prüfungen für diese Maßnahmen wurden bereits stark vereinfacht und werden von den Beschäftigten der Finanzämter prioritär bearbeitet. Aus diesem Grund wird es bei den Einkommensteuerveranlagungen in diesem Frühjahr zu teils starken Verzögerungen kommen. Der Beginn der Bearbeitung ist momentan für Anfang April vorgesehen, kann sich aber durch die auch in der Steuerverwaltung reduzierte Besetzung und Heimarbeit noch verschieben.
Die Bürgerinnen und Bürger können mit der elektronischen Abgabe ihrer Steuererklärung dazu beitragen, dass ihre Erklärung zügiger bearbeitet werden kann. Im vergangenen Jahr konnten bereits über 13 Prozent der Bescheide automatisiert erstellt werden; eine personelle Bearbeitung war in diesen Fällen nicht mehr notwendig.
Mein ELSTER
Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können die Steuerformulare aus dem Internet herunterladen und über Elster elektronisch abgeben. Wer den Service von „Mein ELSTER“ nutzt, kann außerdem seine Daten aus dem Vorjahr übernehmen, eine unverbindliche Steuerberechnung durchführen und die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen.
Die elektronische Abgabe ermöglicht zudem, Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten direkt in der Steuererklärung anzugeben. Das erspart Nachfragen des Finanzamtes. Belege sollen nicht mitgeschickt werden, sondern werden nur im Bedarfsfall angefordert. Es genügt, diese für eventuelle Rückfragen vorzuhalten.