In der heutigen Pressekonferenz betonte er die „starke Dynamik“ der Lage, die in Baden-Württemberg schon insgesamt 14 Menschen das Leben gekostet hat. Er verwies dabei auch auf die „dramatischen Zustände im Elsass“ mit über 60 Toten, wo Kranke inzwischen schon ausgeflogen werden müssen. Die beschlossenen Maßnahmen werden das öffentliche Leben in Baden-Württemberg weiter herunterfahren, so Kretschmann.
Maßnahmen
- Restaurants und Gaststätten werden im Land ab dem 21. März 2020 geschlossen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt weiterhin möglich.
- Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen von Gruppen (mehr als
dreizwei Personen – Aktualisierung: 23. März 2020, siehe Artikel zum Thema) sind verboten. Davon ausgenommen sind Familien und Paare. - Die Durchreise von Personen aus Corona-Risikogebieten wird weiter eingedämmt. Der Grenzschutz zwischen Frankreich und Deutschland wurde intensiviert, Kontrollen an den offenen Übergängen verschärft. Berufspendler, die zwingend nach Deutschland kommen müssen, erhalten Passierscheine (berechtigt jedoch nicht zum Einkauf in BaWü).
„Wir sind uns bewusst, dass wir damit noch tiefer in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen“, betont der Ministerpräsident: „Aber wir müssen es tun, um alle zu schützen – auch die, die sich bisher leider nicht an unsere Vorgaben gehalten haben.“ Diese würden sich selbst, aber auch andere gefährden. Kretschmann stellt klar: „Es sind zu viele, die sich nicht daran halten!“ Jeder müsse jetzt seinen Beitrag dazu leisten und Verantwortung übernehmen: Daheimbleiben, Kontakte reduzieren!
Über mögliche weitere Maßnahmen wird in Absprache mit der Bundeskanzlerin am Wochenende entschieden.
Ergänzung (21. März 2020)
Offizielle Mitteilung des Landes Baden-Württemberg
Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft.
Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
- Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
- Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als
dreizwei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße. - Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
- Frisöre müssen schließen.