Fehlende Anweisung der Behörden: Hagsfelder Werkstätten ordnet wegen Coronavirus Betriebsruhe an

Werkstatt der HWK. Foto: cg

Werkstatt der HWK. Foto: cg

„Menschen mit Behinderung werden bei den einschneidenden und gleichzeitig sinnvollen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bislang nicht ausreichend berücksichtigt“, mahnt Michael Auen, 1. Vorstand der Lebenshilfe Karlsruhe, Ettlingen und Umgebung e.V.

So hätte das Land zwar per Verordnung ein Besuchsverbot für die stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe verhängt, eine entsprechende Anordnung zur Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung bleibe aber trotz dingender Appelle der Werkstätten und Fachverbände im Land an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis heute aus (Stand: 18. März 2020).

„Dieser Widerspruch ist absurd, da es sich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Wohnheime und den Beschäftigten unserer Werkstätten teilweise um den gleichen Personenkreis handelt“, so Auen. Da die Werkstätten einen gesetzlichen Versorgungsvertrag gegenüber den Menschen mit Behinderung sowie den Kostenträger hätten, bräuchten die Werkstattträger eine entsprechende behördliche Anordnung zur Schließung.

Dennoch kommen die Menschen mit Behinderung seit Montag nicht mehr zur Arbeit in die Hagsfelder Werkstätten. „Da aus unserer Sicht keine Zeit mehr zu verlieren ist, habe ich bereits seit Montag eine Betriebsruhe für unsere Werkstätten angeordnet“, erklärt Michael Auen. Diese betreffe die über 1.200 Menschen mit Behinderung, die bei den Hagsfelder Werkstätten Arbeit und Tagesstruktur finden. Schließlich gehe es hier um das Überleben einer besonders schutzwürdigen Gruppe. Die in den Werkstätten noch dringend notwendigen Fertigungsaufträge für die Wirtschaftskunden würden derzeit von den Werkstatt-Angestellten erledigt.

Betreuung der Wohnbereiche im Mittelpunkt

„Unser ganzes Augenmerk liegt nun darauf, die Betreuung in unseren Wohnbereichen mit seinen 400 Plätzen sicherzustellen, die nun teilweise eine Rund-um-die Uhr-Betreuung leisten müssen“, betont Michael Auen. Hierfür seien zusätzlich Fachkräfte aus den Förder- und Betreuungsbereichen der Werkstätten abgestellt. Der zweite Schwerpunkt liege auf der ausreichenden Sicherstellung des Personals in den fünf CAP-Märkten der Lebenshilfe-Gruppe Karlsruhe in Karlsruhe und Ettlingen, in denen ebenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Werkstätten das dortige Personal unterstützen würden.

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