19-Jähriger flüchtet in der Ottostraße vor Polizei und rammt Streifenwagen

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird ein 19-jähriger Italiener dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte am frühen Freitagmorgen (5. Juni 2020) versuchte, sich mit seinem Pkw einer Polizeikontrolle durch Flucht zu entziehen.

Das Fahrzeug fiel einer Streife kurz vor 1.00 Uhr auf, da das Fahrlicht nicht eingeschaltet und keine Kennzeichen angebracht waren. Er sollte in der Ottostraße angehalten werden. Der Fahrer missachtete jedoch die Anhaltesignale und beschleunigte sein Fahrzeug. Er flüchtete über mehrere Straßen in der Oststadt, Rintheim und Hagsfeld. Hierbei missachtete er mehrfach das Rotlicht von Ampeln und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf einen Streifenwagen zu, der sich zuvor quer auf die Fahrbahn gestellt hatte, um den Tatverdächtigen zum Halt zu bewegen. Nur durch ein Ausweichmanöver der Polizeibeamten konnte eine Kollision verhindert werden. Nachdem der Beschuldigte seine Fahrt unter anderem über ein Tankstellengebäude mit hoher Geschwindigkeit fortsetzte, endete die Fahrt schließlich auf der Karlsruher Straße.

Hier verlangsamte er seine Fahrt und eine Streife konnte sich vor den Pkw setzen. Plötzlich sprang der 19-Jährige aus dem noch rollenden Pkw und flüchtete zu Fuß. Der Pkw prallte nun fahrerlos seitlich gegen den stehenden Streifenwagen, wo ein Beamter gerade dabei war auszusteigen. Er konnte ins Fahrzeug zurückspringen und blieb unverletzt. Nach kurzer Flucht konnte der Beschuldigte vorläufig festgenommen werden.

Bei der Durchsuchung des jungen Mannes wurden geringe Mengen Marihuana aufgefunden. Da der Verdacht auf Betäubungsmittelbeeinflussung bestand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, der Pkw nicht zugelassen war und er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

Am Streifenwagen entstand ein Sachschaden von geschätzten 15.000 Euro. Am älteren, bereits unfallbeschädigten Pkw des Beschuldigten entstand lediglich geringer Sachschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

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