Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten aufgrund des Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurückgenommen und Lockerungen eingeleitet werden.
Der Verordnung wurde Mitte März eine Gültigkeit bis zum 15. Juni gegeben (siehe Artikel zum Thema). Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.
Corona-Verordnung soll vereinfacht werden
Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Wir sind in der guten Lage, in den letzten und den kommenden Wochen viele der Restriktionen wieder zurücknehmen zu können – natürlich bis auf weiteres unter Beibehaltung der Hygienemaßnahmen, der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen. Ein gründlicher Frühjahrsputz gewissermaßen.“
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz weiter: „So verständlich wie möglich, so rechtsklar wie nötig – nach diesem Grundsatz sollen sich Rechtsverordnungen richten. Ich habe daher in der heutigen Sitzung vorgeschlagen, die bestehende Verordnung zunächst über den 15. Juni hinaus zu verlängern und die alte Fassung in einer neuen Version zu entzerren, zu verschlanken und zu vereinfachen.“
CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Wolfgang Reinhart ergänzte: „Da vieles wieder erlaubt werden konnte, natürlich unter strenger Einhaltung der Hygienekonzepte, müssen wir im Kern vor allem das formulieren, was noch verboten ist.“
„Allein schon durch diesen Systemwandel“, so Ministerin Dr. Susanne Eisenmann, „werden wir eine Verordnung bekommen, die für die Menschen im Land nachvollziehbarer und selbsterklärend sein wird.“
Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen
Der Koalitionsausschuss hat in Bezug auf private Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen und dergleichen beschlossen, dass sofern diese in den häuslichen Räumen stattfinden, die Zahl der Gäste auf zwanzig begrenzt bleiben muss, sofern diese aus verschiedenen Hausständen kommen. Bei Familienmitgliedern gibt es gemäß den Ausnahmen § 3, Absatz 2 der Corona-Verordnung keine Begrenzungen.
Wenn mehr als 20 Verwandte oder im Haushalt lebende Personen zusammenkommen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Wohnen beispielsweise vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen. Diese Regelungen sollen am 9. Juni beschlossen werden.
Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen
Sofern die privaten Feierlichkeiten in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten stattfinden, müssen die üblichen Hygienekonzepte der Gaststätten angewendet werden. Diese können überprüft werden. Hierbei gelten die gleichen Personenzahlen wie bei öffentlichen Veranstaltungen, die leicht kontrollierbar sind, wie Theateraufführungen oder Kino, das heißt, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen ist hier möglich. Diese Regelungen sollen ebenfalls am 9. Juni 2020 beschlossen werden.
Ministerpräsident Kretschmann meinte: „Den privaten Bereich zu regeln, ist zugegebenermaßen nicht einfach. Aber wir haben, glaube ich, eine vernünftige Regelung gefunden. Der Koalitionsausschuss ist einverstanden mit meinem Vorschlag, private Feierlichkeiten in angemieteten Räumlichkeiten gleichzusetzen mit kulturellen Veranstaltungen und wir erlauben unter Einhaltung der Hygienekonzepte eine Teilnahme von bis zu 99 Personen. Zugleich müssen wir aus infektiologischen Gründen sehr vorsichtig bleiben, gerade weil wir wissen, dass just die schönen feuchtfröhlichen Feierlichkeiten sehr leicht zu Infektionsherden werden. Das zeigen Ischgl, Heinsberg und andere virale Beispiele. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen, Hauspartys auf 20 Personen zu begrenzen.“
„Eine gute Regelung, die auch meinen Vorstellungen entspricht“, befand Ministerin Eisenmann. „Es war wichtig, das Thema nochmal aufzurufen und wir konnten sehr einvernehmlich zu einer tragfähigen Regelung kommen, die die Balance zwischen privater Freiheit und Verantwortung für die Gesamtheit hält. Jetzt kommt es um so mehr auf die Eigenverantwortung der Menschen an. Aber ich bin zuversichtlich, dass die allermeisten Menschen sich dieser Verantwortung in Pandemiezeiten bewusst sind.“