Dieses Verbot betrifft alle Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen innerhalb von Wald im Stadtgebiet. Zudem die Nutzung mitgebrachter Grills oder offene Feuer. Sobald sich die Situation entspannt, werden die Grillplätze wieder geöffnet.
Das Forstamt bittet zudem eindringlich darum, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im gesamten Wald unbedingt zu beachten. Auch wildes Grillen oder Feuer machen ist im Wald generell verboten.
Diese Regelung gilt auch im Parkwald Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion, wo häufig wild gegrillt wird. Das Rauch- und Grillverbot wird verstärkt überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise sogar als Straftat geahndet werden.