Begünstigte des am vergangenen Dienstag vom Gemeinderat geschnürten neuen Päckchens sind Gastronomie und Einzelhandel.
Gemeinderat ändert Satzung
Diesen beiden Gruppen der Gewerbetreibenden, die von Abstandsregelungen und Schließungen besonders betroffen waren, kommen die vom Plenum einstimmig beschlossene Änderung der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ zu Gute.
Mit der geänderten Satzung verzichtet die Stadt für den Zeitraum vom 17. März bis Ende des Jahres darauf, die sonst üblichen Gebühren für die Außenbewirtschaftung und die Auslage von Waren zu erheben. Dies betrifft auch die sonst für die Bearbeitung der Anträge anfallenden Verwaltungsgebühren. Für diesen Zeitraum bereits entrichtete Gebühren werden zurückerstattet. Nach den Berechnungen der Verwaltung führt die zeitlich begrenzte Gebührenbefreiung zu einer Mindereinnahme im städtischen Haushalt in Höhe von 286.000 Euro.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsänderung, der Vorstöße aus Gemeinderat und Ortschaftsräten vorausgegangen waren, stieß bei der Debatte im Planum auf einhellige Zustimmung. Ihre Fraktion wolle Karlsruhe „als attraktiven Standort erhalten“, begrüßte GRÜNE-Sprecherin Zoe Mayer die Änderung. CDU-Fraktionschef Tilman Pfannkuch sprach von einem „Signal an Gewerbetreibende und Handel“.
Michael Zeh (SPD) freute sich mit den gebeutelten Gastronomen darüber, „dass sich die Biergärten wieder füllen“. Thomas H. Hock (FDP) war ebenso „froh über diese Änderung“ wie Lüppo Cramer (KAL) und Ellen Fenrich (AfD). Lukas Bimmerle (DIE LINKE) begrüßte die Unterstützung für „das Wiederaufleben“ und Petra Lorenz (FW/FÜR) lobte das „wichtige und richtige Zeichen für die lokale Wirtschaft“.