Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker können sich ab dem 15. Januar 2020 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in einem Wettbewerb um die Staatspreise für das Kunsthandwerk bewerben.
„Die Handwerkskunst aus Werkstätten und Ateliers in Baden-Württemberg steht für eine außergewöhnliche Qualität und ist äußerst beliebt. Die kunsthandwerkliche Arbeit als Gegenpol zur Massenproduktion rückt wieder ins Zentrum des Interesses“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Starts des Wettbewerbs. „Das Kunsthandwerk ist ein unverwechselbarer Teil unseres kulturellen Lebens, in dem wirtschaftliche und künstlerische Tätigkeiten zusammenkommen. Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf viele Bewerberinnen und Bewerber und dürfen gespannt auf ihre Arbeiten sein“, so die Ministerin.
Das Ergebnis des Wettbewerbs präsentiert das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V., der Stadt Karlsruhe und dem Regierungspräsidium Karlsruhe in der Landesausstellung Kunsthandwerk. Wettbewerb und Landesausstellung stehen unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Eingereicht werden können selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Eigenständige Idee, gute Gestaltung und handwerkliche Qualität sind Voraussetzung. Die Jury freut sich aber auch über Experimente und Fertigungsweisen, die zu ästhetischen Innovationen und neuen Produkten führen.
Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 18.000 Euro zur Verfügung. Für die Staatspreise können bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.
Förderpreis für das junge Kunsthandwerk
Zusätzlich zu den Staatspreisen verleiht das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. einen Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro für das junge Kunsthandwerk an Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bis zum Alter von 35 Jahren. Einmalig stiftet die Handwerkskammer Karlsruhe den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro. Dieser Preis kann an einen Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer in Baden-Württemberg eingetragen ist.
Am Wettbewerb können sich professionell arbeitende Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker beteiligen, die ihren Wohnsitz, ihre Werkstatt oder ihr Atelier in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle einer Handwerkskammer eingetragen sind. Auch Künstlerinnen oder Künstler, die von einer öffentlich autorisierten Institution anerkannt sind, können sich bewerben. Besonders erwünscht ist die Teilnahme von Absolventinnen und Absolventen baden-württembergischer Fachhochschulen und der Akademien für Gestaltung mit Wohnsitz, Werkstatt oder Atelier in Baden-Württemberg. Auch Lehrende an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung können am Wettbewerb teilnehmen.
Ausstellung
Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, 27. September 2020, um 11 Uhr in Karlsruhe statt. Die Landesausstellung Kunsthandwerk wird vom 28. September bis 25. Oktober 2020 im Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz präsentiert.