Die Ausweitung des Personenkreises beim Karlsruher Pass und Karlsruher Kinderpass stößt auf großes Interesse in der Bevölkerung. Seit Januar wurde der Online-Rechner auf der Internetseite www.karlsruher-pass.de bereits mehr als 800 Mal aufgerufen. Der Rechner liefert schnell und unkompliziert eine Antwort auf die Frage, ob eine Person einen Pass erhalten kann. Die Anwendung führt mit nur wenigen Angaben zum Ergebnis und berücksichtigt die neue Berechnungsgrundlage, die der Gemeinderat im vergangenen Herbst beschlossen hatte.
Seit dem 1. Januar 2020 können mehr Menschen als bisher den Karlsruher Pass und den Karlsruher Kinderpass beantragen. Bisher waren die Bürgerinnen und Bürger antragsberechtigt, die soziale Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder etwa Wohngeld erhalten. Auch Personen, die zehn Prozent über der rechnerischen Bedarfsgrenze für Sozialleistungen liegen, konnten die Pässe schon bekommen. Jetzt wurde der Kreis der Berechtigten erweitert. Grundlage des Berechnungsverfahrens ist ab sofort das „Nettoäquivalenzeinkommen“ – oder anders ausgedrückt – der „Pro-Kopf-Einkommensschlüssel. Dieses Verfahren wird in vielen Ländern zur Berechnung und Bestimmung der Armutsgrenze angewandt. In Karlsruhe liegt die Grenze seit Jahresbeginn bei 1.200 Euro Pro-Kopf-Einkommensschlüssel. Ab 1. Januar 2021 sind es dann 1.300 Euro.
Das Berechnungsverfahren ist einfach. Alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen werden zusammengezählt und durch bestimmte Faktoren geteilt. Die erste erwachsene Person erhält den Faktor 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahre den Faktor 0,5 und alle Mitglieder des Haushalts unter 14 Jahre den Wert 0,3. Die zusammengezählten Werte werden durch das Gesamteinkommen geteilt. Liegt der Wert pro Person im Haushalt unter 1.200 Euro, erhalten die Mitglieder des Haushalts den Karlsruher Pass oder den Karlsruher Kinderpass. Der Gemeinderat möchte damit erreichen, dass noch mehr Menschen die Vergünstigungen der Karlsruher Pässe in Anspruch nehmen können. Das betrifft vor allem die große Gruppe der so genannten „working poor“, die zwar Arbeit hat, aber trotzdem unter oder nur knapp über der Armutsgrenze liegt. Die Armutsgrenze liegt in Deutschland bei 1.000 Euro Pro-Kopf-Einkommensschlüssel.