Das Ministerium für Soziales und Integration stellt am 23. und 24. Dezember 2020 an rund 150 Standorten in über 120 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg insgesamt 80.000 kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 aus der Notreserve des Landes zur Verfügung. „Wir wollen mit der Aktion erreichen, dass kein Mensch das Weihnachtsfest einsam und alleine verbringen muss“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.
Angebot für Angehörige von Risikogruppen
Ziel der Aktion „Stille Nacht, einsame Nacht? Muss nicht sein!“ ist es, ein möglichst sicheres Weihnachtsfest für besonders gefährdete Personengruppen zu ermöglichen. Zudem soll die Bevölkerung für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor dem Coronavirus sensibilisiert werden. Das Angebot richtet sich somit in erster Linie an Angehörige von Risikogruppen wie etwa Großeltern und Personen mit Vorerkrankungen.
Minister Lucha hatte die Aktion Anfang Dezember mit der Tübinger Notärztin und Pandemiebeauftragten Dr. Lisa Federle sowie der „Blaulichtfamilie“ – also den großen Rettungsorganisationen – vereinbart. Vorbild ist die gleichnamige Aktion, die Dr. Federle in Tübingen initiiert und bereits mit großem Erfolg mehrmals durchgeführt hat. Das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Arbeiter-Samariter-Bund setzen die Aktion vor Ort mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern um.
„Wir appellieren an die Menschen, wirklich verantwortungsbewusst und solidarisch mit diesem Angebot umzugehen. Eingeladen zur Testung sind nur all jene, die an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen alte oder kranke Angehörige besuchen möchten, die sonst einsam und alleine wären. Wer sich für die Party mit Freunden „frei testen“ möchte, ist hier fehl am Platz“, sagte Lucha.
Dr. Federle ergänzte: „Kein Mensch sollte das Weihnachtsfest einsam und alleine zu Hause verbringen müssen. Deshalb ermöglichen wir es Angehörigen von älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen, sich in der Vorweihnachtszeit kostenlos testen zu lassen, um ihre Lieben dann besuchen zu können. Dadurch können wir die Menschen schützen, ohne sie isolieren zu müssen.“
Testergebnis liegt nach wenigen Minuten vor
Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach dem Schnelltest bei ihren besonders gefährdeten Angehörigen machen können. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung. Auch wird keine schriftliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausgestellt. Bei positivem Ergebnis erhalten getestete Personen eine Bescheinigung, verbunden mit der dringenden Aufforderung, sich unverzüglich selbst in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Ist das Testergebnis negativ, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit keine Infektion vor; die Aussagekraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren (siehe Artikel zum Thema). Auch bei einem negativen Testergebnis gilt also in jedem Fall weiterhin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Wer positiv getestet wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Coronavirus SARS-CoV-2-Virenträger und damit gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben, um nicht weitere Personen anzustecken. Des Weiteren sollte zur Sicherung der Diagnose ein PCR-Test beispielsweise in einer Fieberambulanz oder einer dafür ausgewiesenen Teststelle durchgeführt werden.
„Ich möchte der Blaulicht-Familie im Land bereits heute ganz herzlich dafür danken, dass sie unserem Vorschlag sofort zugestimmt hat, sich unverzüglich an die Organisation gemacht hat und diese Aktion so tatkräftig und voller Elan in der Fläche umsetzt“, so Minister Lucha.
Bei positivem Test unverzüglich in Absonderung
Für den Fall, dass eine Person bei der Testaktion zu Weihnachten mittels Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet wird, hat sich diese Person unverzüglich nach Mitteilung des positiven Testergebnisses in Absonderung zu begeben. Es gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Absonderung. Die Absonderung endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen (siehe Artikel zum Thema). Für den Fall, dass sich die Person nach dem positiven Antigentest mittels PCR-Test nochmals testen lässt, endet die Absonderung mit dem Vorliegen des ersten negativen PCR-Testergebnisses.
Achtung: Es wird über die Feiertage und zwischen den Jahren kaum möglich sein, eine PCR-Testmöglichkeit zu erhalten, da die Labore keine volle Bereitschaft haben. Die PCR-Testung wird erst nach den Feiertagen möglich sein. Durch Schnelltest positiv Getestete müssen deshalb in dieser Zeit auf jeden Fall in Quarantäne bleiben. Mit der Quarantäne tragen sie dazu bei, Risiken der Ansteckung anderer zu vermeiden.
Schnelltest-Notreserve
Das Land Baden-Württemberg hat fünf Millionen sogenannte PoC-Antigentests als Notreserve beschafft. Diese Schnelltests sollen Einrichtungen im Land zu Gute kommen, die darlegen, dass ihnen auf dem vom Bund vorgesehenen Bezugsweg oder anderweitig eine Beschaffung nicht möglich ist. Dazu zählen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Wohnungslosenhilfe und im Notfall auch die Gesundheitsämter. Die Notfallreserve soll schnell, gezielt und unbürokratisch durch Verbände wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder den Malteser Hilfsdienst verteilt werden. Die Verbände stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehrere dezentrale Lager für voraussichtlich jeweils 50.000 Antigentests bereit.