Corona setzt dem Wahlgang bei OB-Wahl neuen Rahmen

Wählen gehen: In diesem Jahr gilt es dabei, auf die Hygienemaßnahmen zu achten (Symbolbild/Archiv). Foto: cg

Wählen gehen: In diesem Jahr gilt es dabei, auf die Hygienemaßnahmen zu achten (Symbolbild/Archiv). Foto: cg

Bedingt durch die Corona-Pandemie läuft der Wahltag der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 6. Dezember 2020, anders als sonst üblich ab.

Die Zahl der Urnenwahllokale wurde deutlich reduziert (siehe Artikel zum Thema) – und die öffentliche Präsentation der Ergebnisse im Rathaus mit Gästen aus Politik und Gesellschaft geschieht auch in deutlich kleinerem Rahmen als bisher.

Nur ein kleiner Kreis aus Kandidatinnen und Kandidaten, Medien und einer beschränkten Zahl an Bürgerinnen und Bürger mit Eintrittskarte verfolgt die Auszählung im Karlsruher Rathaus. Die für den Zugang ins Rathaus am Sonntag unbedingt erforderlichen Karten waren bei der Ausgabe am Donnerstag gleich vergriffen. Die Öffentlichkeit kann die einzelnen Zwischenergebnisse am Sonntag ab 18 Uhr online abrufen (siehe Links).

Trotz Pandemie wird die Urnenwahl ermöglicht

Auch wenn die Zahl der Urnenwahlräume deutlich reduziert wurde – und zwar von 187 auf 80 Wahlbezirke in 61 Wahlgebäuden –, ermöglicht das Wahlamt dennoch flächendeckend im Karlsruher Stadtgebiet die Urnenwahl. Die Reduzierung wurde notwendig, da die Stadt mit hohen Briefwahlantragszahlen rechnete (siehe Artikel zum Thema).

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Das Wahlamt weist die Bürgerinnen und Bürger dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen, um zu erkennen, in welchem Urnen-Wahlgebäude sich der Wahlraum für den Wahlberechtigten befindet. Die Änderungen der für Sonntag zugewiesenen Wahlräume wirken sich über das gesamte Stadtgebiet aus.

Grundsätzlich wirkt sich diese Reduzierung vor allem auf die Anzahl der Wahlräume in einem Wahlgebäude aus. Künftig sind in einem Gebäude höchstens zwei Wahlräume untergebracht, bisher waren es bis zu fünf gewesen. Die Reduzierung wurde notwendig, um etwa in Schulgebäuden mit sonst hintereinander liegenden Wahlräumen an einem Flur mehrere Warteschlangen nebeneinander zu vermeiden.

Dennoch kommt es vor, dass aus organisatorischen und wahlrechtlichen Gründen Wahlberechtigte nun ein anderes Wahlgebäude für den Urnenwahlgang aufsuchen müssen. Wenn sich das Wahlgebäude gegenüber früheren Wahlgängen geändert hat, dann liegt das neue Gebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt. Die Örtlichkeit und Lage des Wahlgebäudes kann auch über den digitalen Wahllokalfinder (siehe Links) eingesehen werden. Der Wahllokalfinder enthält weitere Informationen und Fotos zum Wahllokal und zur Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer.

Urnenwahlgang unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der allgemein gültigen Hygienevorschriften zur Corona-Pandemie bittet das Wahlamt die Wahlberechtigten, beim Wahlgang den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Abstände in den Warteschlangen und bietet das Desinfizieren der Hände mit einem Spender an.

Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabine in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, Folgendes mitzubringen: Wahlbenachrichtigung, Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis bei EU-Bürgern, Mund-Nasen-Schutz, Kugelschreiber.

Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, wie Fieber, Husten, Geschmacks- und Geruchsstörungen sowie Atemnot aufweisen, werden gebeten, nicht an der Urnenwahl teilzunehmen, sondern Briefwahlunterlagen zu beantragen. Personen, die selbst in den letzten 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter Quarantäne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten.

Bei kurz vor dem Wahltag auftretender Krankheit oder Quarantäne-Anordnung steht das Wahlamt in der Zähringerstraße 61 am Samstag, 5. Dezember 2020, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Quarantäne-Anordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen, diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht.

Der Gemeindewahlleiter, Bürgermeister Dr. Albert Käuflein, appelliert an alle Wählerinnen und Wähler, die am Sonntag, 6. Dezember 2020, ihre Stimme vor Ort im Wahllokal abgeben wollen, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, um das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.

Weitere Informationen

Ober­bür­ger­meis­ter­wahl 2020

Der Gemein­de­rat hat den Termin der Oberbür­ger­meis­ter­wahl auf den 6. Dezember 2020 ­fest­ge­legt. Sollte in diesem Wahlgang keine Bewer­be­rin ­be­zie­hungs­weise kein Bewerber die absolute Mehrheit auf sich ­ver­ei­nen können, findet am 20. Dezember 2020 Neuwahl statt. Bei der Neuwahl muss lediglich die einfache Mehrheit erreicht wer­den.

Kandidaturen 2020

  • Petra Lorenz (FÜR/Freie Wähler)
  • Dr. Frank Mentrup (SPD/GRÜNE)
  • Sven Weigt (CDU/FDP)
  • Dr. Paul Schmidt (AfD)
  • Vanessa Schulz (Die PARTEI)
  • Marc Nehlig (parteilos)

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