„Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist eine sinnvolle und einfache Möglichkeit, die Ansteckungsgefahr im Alltag zu minimieren. Es hat etwas mit Verantwortung, Respekt und Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen zu tun, Mund und Nase zu bedecken – gerade in Bussen und Bahnen, wo oft der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Mehrheit der Fahrgäste trägt Maske und kommt so verantwortungsbewusst der Maskenpflicht an Haltestellen und in Bahn und Bus nach. Einzelne weigern sich oder gehen sorglos mit der Tragepflicht um, daher wird die Polizei in nächster Zeit gezielt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrollieren“, kündigte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl die verstärkten Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr an.
Nachdem sich die Fallzahlen bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen in Baden-Württemberg seit Mitte Mai 2020 auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau bewegt haben, nimmt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen Wochen wieder zu. Mit der steigenden Zahl an Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, rückt die bereits seit dem 27. April 2020 in Baden-Württemberg in bestimmten Bereichen geltende Maskenpflicht wieder verstärkt in den Fokus. Dem Tragen sogenannter Alltagsmasken kommt im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen eine große Bedeutung zu. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen.
Verstoß gegen Maskenpflicht kann mit Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden
Mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht ist ein Rückgang der Akzeptanz festzustellen. Deshalb hat das Innenministerium Baden-Württemberg die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen. Den Auftakt macht am 13. August 2020 das Polizeipräsidium Aalen im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall. Die polizeilichen Kontrollen werden eng mit den Ortspolizeibehörden, den regionalen Verkehrsverbünden sowie mit der Bundespolizei abgestimmt. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.
„Mir ist bewusst, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung unsere persönliche Lebensgestaltung leider deutlich beschränken. Aber die Vorgaben sind zwingend erforderlich, um letztlich Menschenleben zu schützen. Mit Augenmaß wird die Polizei dafür sorgen, dass die Regeln der Corona-Verordnung eingehalten werden. Wer allerdings unverbesserlich die Regelungen missachtet, muss mit einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens rechnen. Ich appelliere daher an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, denn Verstöße sind keine Bagatelldelikte! Jede und jeder muss und kann seinen Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten. Wer den Mund-Nasen-Schutz richtig trägt, schützt seine Mitmenschen“, so Minister Thomas Strobl.