Voraussetzungdafür ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 0721/133-5671. Die Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz aller Beteiligten und zur Vermeidung langer Warteschlangen. Weiterhin sind Neubeantragungen oder Verlängerungen der Pässe aber auch per Post möglich. Dazu brauchen die Mitarbeitenden des jfbw den Antrag, eine Kopie des Bescheids über Sozialleistungen und den vorhandenen Karlsruher Pass bzw. bei Neuanträgen ein passbildgroßes Foto sowie eine Kopie des Personalausweises, die an das jfbw, Bürgerstraße 16, 76133 Karlsruhe geschickt werden. Anträge gibt es direkt im jfbw oder auf der Internetseite www.karlsruher-pass.de im Downloadbereich ganz am Ende der Seite. Der gültige Karlsruher Pass gilt bis zum 4. Mai 2020 weiterhin als Fahrschein für Busse und Bahnen im Stadtgebiet. Monatskarten mit mehr als zwei Waben können im Kundencenter am Marktpatz erworben werden.
Mit den Lockerungen der Corona-Bestimmungen, der Rückkehr zu Arbeitsplätzen und den Öffnungsmöglichkeiten im Einzelhandel und bei verschiedenen Einrichtungen ergeben sich auch wieder mehr Nutzungsmöglichkeiten für den Karlsruher Pass, zum Beispiel bei den Secondhandshops der Diakonie, der Stadtbücherei, für Museen und anderes mehr. Die Pässe können entweder beim Bezug von Sozialleistungen oder bei geringem Einkommen beantragt werden und sind jeweils für ein Jahr gültig. Ein Onlinerechner auf der Internetseite ermöglicht allen Interessierten mit geringem Einkommen schnell und einfach eine erste Einschätzung, ob sich ein Antrag lohnt.