„Meine Landesregierung hat heute beschlossen, dass wir ab dem 27. April eine Pflicht einführen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr Mund und Nase zu bedecken“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine Bedeckung von Mund und Nase könne helfen, „das Virus zu bremsen“. „Ich war schon lange dafür, das zu machen“, zeigte sich Kretschmann bezüglich der Entscheidung zufrieden.
Nach Öffnung vieler Geschäfte und mehr Menschen im ÖPNV würden sich auch Situationen ergeben, in denen der Abstand nicht immer sicher eingehalten werden könne. Auch ein Schal oder ein Tuch würden ausreichen, so der Regierungschef, falls sich nicht jeder sofort eine Maske beschaffen könne. Er betonte, das kein medizinischer Mundschutz nötig sei.
Mit dieser Verschärfung der Verordnung folgt Baden-Württemberg seinen Nachbarn Bayern oder Hessen, wo ebenfalls eine Maskenpficht besteht. Wichtig aber, so Kretschmann: „Die Kontaktbeschränkungen gelten trotzdem!“ Auch die Abstandsregel sei wichtig. Die Maskenpflicht müsse „on top“ zu diesen gelten: „Nur dann bringt es einen zusätzlichen Gewinn“, mahnt der Ministerpräsident.