Corona-Kontrollen am Wochenende – Personengruppe an der Raumfabrik erhält Platzverweis

Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung werden in dieser Woche fortgesetzt. Foto: cg

Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung werden in dieser Woche fortgesetzt. Foto: cg

Bei den Kontrollmaßnahmen des Polizeipräsidiums Karlsruhe am vergangenen Wochenende (18./19. April 2020) zur Einhaltung der Corona-Verordnung wurden im Stadt- und Landkreis hunderte an Fahrzeugen und Personen kontrolliert.

Die Polizeireviere erhielten hierfür auch die Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz. Unter anderem bestreiften am Samstag und Sonntag Beamte der Polizeireiterstaffel und Kräfte der Bereitschaftspolizei die Park- und Freizeitanlagen.

Insgesamt wurden weniger Verstöße als zuletzt festgestellt. Von Freitag bis Sonntag waren es insgesamt knapp 80 Ordnungswidrigkeiten, die von Polizeistreifen geahndet wurden. In der Nacht auf Sonntag kam es dabei zu mehreren unzulässigen Feierlichkeiten. So musste gegen 21 Uhr der Grillabend an einem Baggersee bei Karlsdorf-Neuthard beendet werden. Hier hatten sich sechs Personen zusammengefunden. Gegen 23 Uhr schritten Polizeikräfte in Kürnbach ein, nachdem eine Feier um ein größeres Lagerfeuer mitgeteilt wurde. Es wurden Platzverweise ausgesprochen.

Ruhestörung an der Raumfabrik

Kurz vor Mitternacht wurden Polizeibeamte in Karlsruhe-Durlach nach einem Hinweis auf Nachtruhestörung tätig, als sich mindestens acht Personen auf einem Parkplatz „An der Raumfabrik“ trafen und Getränke konsumierten. Beim Erkennen der Polizisten rannten mehrere Personen davon, diejenigen, die noch vor Ort angetroffen wurden verhielten sich weitestgehend uneinsichtig. Ihnen wurde ebenso ein Platzverweis erteilt.

Ebenfalls kurz vor Mitternacht wurde nahe der Festhalle in Stutensee-Blankenloch einer Corona-Party mit sechs Feiernden ein Ende gesetzt.

Das Polizeipräsidium Karlsruhe bittet im Zusammenhang mit den aktuellen Lockerungen zum Beispiel bei den Geschäftsöffnungen dringend darum, die bestehenden Kontaktregeln, die weiterhin Gültigkeit haben, einzuhalten. Es ist beabsichtigt, die Kontrollmaßnahmen weiterhin konsequent fortzuführen.

Weitere Informationen

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro und mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden (siehe Artikel zum Thema).

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