Bestimmungen der Corona-Verordnung am Karfreitag weitestgehend eingehalten

Wie hier im Ettlinger Horbachpark war am Karfreitag die Polizei auch auf dem Pferderücken unterwegs. Foto: cg

Wie hier im Ettlinger Horbachpark war am Karfreitag die Polizei auch auf dem Pferderücken unterwegs. Foto: cg

Die Bestimmungen der Corona-Verordnung wurden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe weitestgehend auch am Karfreitag eingehalten (Stand: 16 Uhr).

Die Anzahl der Ordnungswidrigkeit war aus Sicht der Polizei überschaubar, das Verhalten der Bürger und Bürgerinnen der Situation und dem schönen Wetter geschuldet. Dennoch waren Verstöße zu verzeichnen. Durchweg handelte es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, die hauptsächlich Ansammlungen von Kleingruppen betrafen.

So mussten beispielsweise in Weingarten am Baggersee mehrere Kleingruppen am Nachmittag des Platzes verwiesen werden. Bereitwillig kamen diese den polizeilichen Aufforderungen umgehend nach.

Deshalb appelliert die Polizei erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, auch an den kommenden Ostertagen die Regeln einzuhalten (siehe Artikel zum Thema).

Weitere Informationen

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro und mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden (siehe Artikel zum Thema).

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