Polizei intensiviert Corona-Kontrollen am Oster-Wochenende

Polizei Karlsruhe. Foto: om

Polizei Karlsruhe. Foto: om

Zur Verzögerung einer Ausweitung der Grippe-Pandemie gilt es weiterhin, strikt die Regeln der Corona-Verordnung auch über die Ostertage hinweg einzuhalten.

Das Polizeipräsidium Karlsruhe wird daher auch am verlängerten Wochenende alle Polizeireviere mit allen verfügbaren zusätzlichen Kräften verstärken und intensive Überwachungsmaßnahmen durchführen. Für den Bereich von Ettlingen und Rheinstetten stehen Polizeireiter bereit, aber auch die Polizeihundeführerstaffel und bei Bedarf auch ein Polizeihubschrauber können im gesamten Stadt- und Landkreis zum Einsatz kommen.

Motorradfahrer im Visier

Ein besonderes Augenmerk legt die Verkehrspolizei am Osterwochenende auf Motorradfahrer. Erfahrungen im Land haben am zurückliegenden Wochenende bei schönem Wetter gezeigt, dass viele Motorradgruppen unterwegs waren, die sich bei Pausen und an belebten Orten nicht an die vorgeschriebenen Abstandsregeln hielten.

Darüber hinaus appelliert die Verkehrspolizei an alle motorisierten Zweiradfahrer, sich an die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln zu halten oder – noch besser – ganz auf die Ausfahrt am Wochenende zu verzichten, da es erfahrungsgemäß es an solchen Tagen immer wieder zu Unfällen mit schwerverletzten Kradfahrern kommt.

„Man muss berücksichtigen, dass im Zusammenhang mit Zweiradunfällen oft Schwerverletzte zu beklagen sind, welche ohnehin die schon aufgrund der Corona-Krise sehr betroffenen Kliniken zusätzlich belasten würden. Es könnten dringend benötigte Intensivpflegeplätze verloren gehen“, so der Appell von Polizeivizepräsident Hans Matheis.

Im Laufe der Woche hielt sich die Bevölkerung in unserer Region auch weiterhin aus polizeilicher Sicht sehr lobenswert an die Regeln. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Karlsruher Polizeipräsidiums blieb es über die Wochentage durchweg lediglich bei einigen Ordnungswidrigkeiten, die zu ahnden waren. Straftaten wurden in diesem Zusammenhang nicht festgestellt.

Weitere Informationen

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro und mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden (siehe Artikel zum Thema).

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