Bestimmungen der Corona-Verordnung am Wochenende weitestgehend eingehalten

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

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Die Bestimmungen der Corona-Verordnung wurden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe am Wochenende bis Stand Sonntagnachmittag (5. April 2020) weitestgehend eingehalten.

Für die Ordnungshüter ergaben sich nur wenige Beanstandungen. Zwar waren angesichts der guten Wetterlage viele Menschen im Freien unterwegs, von den allermeisten Bürgern wurden die Kontaktverbote den Bestimmungen gemäß aber eingehalten.

Es mussten dennoch einige Ordnungswidrigkeiten und Vergehen geahndet werden. Am Sonntag (5. April 2020) gegen 16 Uhr spielten auf dem Otto-Dullenkopf-Park in Karlsruhe sieben Personen Fußball. Sie erhielten Platzverweise und müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige rechnen.

Beamte des Einsatzzuges, die bereits am Samstag gegen 19 Uhr in der Karlsruher Adlerstraße unterwegs waren, trafen in einer Shisha-Bar zwei Kunden an, die Tabak für ein entsprechendes Rauchgerät erstanden hatten. Der Inhaber bot trotz des Verbots sein Sortiment an. Ihn erwartet nun gleichfalls eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Wegen einem Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz werden drei Prostituierte angezeigt, die vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Karlsruhe am Samstag gegen 23 Uhr in der Ottostraße festgestellt worden sind.

Weitere Informationen

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro und mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden (siehe Artikel zum Thema).

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