Kulturamt weist auf Möglichkeit der Projektförderung hin

Auch in der Durlacher Orgelfabrik steht aktuell der Kulturbetrieb still. Foto: cg

Auch in der Durlacher Orgelfabrik steht aktuell der Kulturbetrieb still. Foto: cg

Künstlerische Projekte im Netz: Online-Formular zur Beantragung steht bereit.

Die Corona-Pandemie und die dadurch bedingte Stilllegung des öffentlichen Lebens hat auch für die Kultur tiefgreifende Auswirkungen. Der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe haben Maßnahmen eingeleitet, um die Folgen für die Institutionen, Einrichtungen und für Selbständige nach Möglichkeit abzumildern. Für die Kultureinrichtungen bieten die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften als Vermieter neben den Maßnahmen von Bund und Land die Möglichkeit der zinslosen Stundung der Mietzahlungspflicht bis Ende Juni an. Auch die vorzeitige Auszahlung institutioneller Zuschussraten zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ist möglich.

Viele entdecken Internet als Bühne

Von der Schließung der Kulturbetriebe und -einrichtungen besonders hart getroffen sind die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Sie sind ihrer Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten und damit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit beraubt. Gleichzeitig gewinnen das Netz und die digitale Präsentation rasant an Bedeutung. "Es ist faszinierend und beeindruckend, mit wie viel Kreativität und Zuversicht die Künstlerinnen und Künstlerinnen nach Wegen in die Öffentlichkeit suchen. Viele entdecken jetzt das Internet als ihre Bühne", stellt Kulturbürgermeister Dr. Albert Käuflein fest.

Analoge Projekte digital präsentieren

Dies möchte die Stadt Karlsruhe unterstützen. Weiterhin stehen – trotz des Verlusts klassischer öffentlicher Auftritts-, Aufführungs- und Präsentationsmöglichkeiten – die Möglichkeiten der Projektförderung des Kulturbüros zur Verfügung. Der Kulturhaushalt sieht in den verschiedenen künstlerischen Sparten Mittel zur Ermöglichung künstlerischer Projekte vor.

"Wir möchten die Kulturschaffenden ermuntern und ermutigen, diese Möglichkeit auch in einer Zeit zu nutzen, in der die Kultureinrichtungen geschlossen sind: Analoge künstlerische Projekte aller Sparten können auch digital präsentiert werden", betont Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche.

Die Projektfördermittel des Kulturhaushalts stehen ausdrücklich auch für Vorhaben von Kunst- und Kulturschaffenden offen, die ihr Publikum erst einmal nur im Netz finden können. Dabei gelten allerdings auch die Verhaltensmaßregeln in Corona-Zeiten: maximal fünf Personen dürfen in einem geschlossenen Raum an der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens mitwirken. Für die Präsentation steht über die KTG die Plattform „smart@home“ (siehe Artikel zum Thema) zur Verfügung.

Über Mittelvergabe entscheidet Kulturbüro

Der Weg für die Kunstschaffenden ist einfach: Auf der Kulturseite findet sich das Online-Formular zur Beantragung einer Projektförderung (siehe Links). Dabei können und sollen auch Honorare für die künstlerische und technische Realisierung berücksichtigt werden. Die Entscheidung über den Antrag liegt wie bei allen Förderanträgen beim Kulturbüro des Kulturamtes.

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